Gebiete zur Erhaltung und Entwicklung eines hohen Grünlandanteils

 

Niederungen und Überschwemmungsbereiche - standortangepasste landwirtschaftliche Produktion

In den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis der Landwirtschaft im BNatSchG ist u. a. definiert, dass in Überschwemmungsgebieten sowie auf Standorten mit hohem Grundwas­serstand der Grünlandumbruch zu unterlassen ist.

In einzelnen Niederungen im Kreisgebiet ist in der Vergangenheit – tlw. bereits vor der Erst­aufstellung des LRP – der Grünlandanteil stark zurückgegangen. Der Vergleich zum Grünland­bestand bei der Erstaufstellung 1995 ist im Kapitel Arten und Biotope dokumentiert.

 

Zur Erhaltung der großen, zusammenhängenden Grünlandgebiete, zur Herstellung des Biotop­verbundes, zur Pufferung von schutzwürdigen Bereichen sowie zur Sicherung von kurz geschlossenen Wasser- und Stoffkreisläufen ist das vorhandene Grünland zu sichern und der Grünlandanteil zu erhöhen.

 

In der nachfolgenden Tabelle sind die von den Landwirten zu ergreifenden Maßnahmen zur standortangepassten landwirtschaftlichen Produktion auf Grünland in Niederungen und Überschwemmungsgebieten aufgelistet, erläutert und räumlichen Schwerpunkten zugeordnet.

 

Maßnahme

Erläuterung

Räumlicher Schwerpunkt

standortangepasste landwirtschaftliche Produktion in Niederungen und Überschwemmungs-
gebieten

Erhaltung des vorhandenen Grün­landes,

kein Umbruch von Grünland,

keine Vertiefung der Entwässerungs­gräben,

keine Drainage,

extensive Nutzung des Grünlandes,

bei Hochwassergefahr (insbes. von Anfang Februar bis Mitte April) keine Düngung und Gülleausbringung, da Düngeraufnahme des Bodens ca. 3 – 4 Tage dauert,

Anlage von breiten Gewässerrand­streifen an den Entwässerungsgräben,

keine Verwendung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln unmittelbar an einem Gewässer (§ 95 Abs. 3 NWG auch für die Gewässer III. Ordnung sowie für Still­gewässer)

Zevener Geest (634)

Walle- und Beekeniederung

Wümmeniederung (631)

Wümmeniederung, Achimer Bruch

Achim-Verdener-Geest (630)

Bereich zwischen Achim und Bassen,

Gohbachniederung, Lehrdeniederung,

Drommelbeekniederung

Verdener Wesertal (620)

Weserniederung von Etelsen bis Achim/Riede, im Bereich Alte Aller, von Dauelsen bis Langwedel und Bereich Oiste/südl. Blender,

Aller-/Weserniederung von Ahnebergen bis Langwedel

Thedinghäuser Vorgeest (621)

Bereich südl./westl. Thedinghausen, Bereich nordwestl. Emtinghausen, Niederung Süstedter Bach und Bahlum, Eyterniederung, Bereich südl. Morsum

Aller-Talsandebene (627)

Allerniederung von Kreisgrenze bis Ahnebergen, Stedorfer Bruch und Dörverdener Wiesen, Niederung Haßberger Hauptgraben

 

Erhöhung des Grünlandanteils durch Umwandlung von Ackerflächen zu Grünland,

bei Hochwassergefahr (insbes. von Anfang Februar bis Mitte April) keine Düngung und Gülleausbringung, da die Düngeraufnahme des Bodens ca. 3 – 4 Tage dauert,

Anlage von Gewässerrandstreifen mit extensiv genutztem Grünland (Breite

10 bis 50 m)

Achim-Verdener-Geest (630)

Scheefmoorniederung,

nördl. Ottersberger Moor,

Berkelsmoorgraben

Verdener Wesertal (620)

Weserniederung Verden – Etelsen,

Polder Schleuse Dörverden

Aller-Talsandebene (627)

Polder Otersen, Wittloher Kanal

Achim-Verdener-Geest (630)

südl. Kiebitzmoor, nördl. Völkersen,

nördl. Förth

 

 

 

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