5.2.5 Amphibien Buchstabencode A
Absehbare Entwicklung:
Aussagen zur absehbaren Entwicklung von Amphibienpopulationen sind ohne genaue Kenntnisse der Verbreitung einzelner Arten im Kreisgebiet schwierig. Hier sind detaillierte Bestandserfassungen, wie bereits im LRP 1995 gefordert, dringend nachzuholen.
Einige Aussagen zur Entwicklung lassen sich trotz der o.g. Defizite treffen:
Zielsetzung:
Dauerhafter Erhalt bzw. Entwicklung der für das Überleben der im Kreisgebiet vorkommenden Amphibienarten erforderlichen Teillebensräume (Winter-, Laich- und Sommerhabitate)Schwerpunkträume:
Da flächendeckende
Bestandsaufnahmen von Amphibien für das Kreisgebiet fehlen, besitzt die
folgende Auflistung bekannter Schwerpunkträume (Laichbiotope) keinen Anspruch
auf Vollständigkeit
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Artenhilfsmaßnahmen Amphibien |
Info-Dienst Naturschutz, Heft 3/2001 (S. 162-163) |
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Signatur in der Karte 5 |
senkrechte schwarze Schraffur – Buchstabencode A |
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Schwerpunktraum |
Artenhilfsmaßnahmen |
Quellmoorbereich nordwestlich Völkersen (Waller Moor) (I 33) |
Schaffung neuer Kleingewässer ohne Fischbesatz
Aufgabe der fischereilichen Nutzung von Amphibienlaichgewässern
Verhinderung des Düngemittel- und Pestizideintrages aus landwirtschaftlich genutzten Flächen durch Ausweisung mindestens 5 m breiter Uferrandstreifen. Auf diese Weise werden die insbesondere im Niederungsbereich der Aller- und Weserniederung häufig festzustellenden Tritt- und Verbissschäden durch Weidevieh verhindert.
Herrichtung und Pflege von Sekundärbiotopen, insbesondere der Abbaustellen von Sand, Ton und Kies, die im Kreisgebiet für gefährdete, stenöke Arten eine herausragende Bedeutung besitzen. Für Arten, wie die Kreuzkröte, ist die abschnittsweise und regelmäßige Teilentfernung aufgelaufener Gehölze und die Schaffung offener Bodenbereiche erforderlich.
Für den Kammmolch (FFH, Anhang II) müssen ausreichend besonnte, fischfreie, krautreiche Kleingewässer erhalten bzw. neu geschaffen werden. Über das Vorkommen dieser streng zu schützenden Art ist im Kreisgebiet nur wenig bekannt.
Vermeidung der Zerschneidung von Amphibienlebensräumen (Winter- und Sommerlebensräume) durch Straßen
Verminderung der Amphibienverluste (insbesondere individuenstarke Erdkrötenpopulationen) im Straßenverkehr durch Bau von Krötentunnel bzw. Aufstellen von Amphibienfangzäunen an von Amphibien reich frequentierten Straßen
Anlage von Ersatzbiotopen bei Zerschneidung von Amphibienlebensräumen durch Straßen
Erhalt extensiv genutzter Feuchtwiesenlebensräume und Nieder- bzw. Hochmoorbereiche ( Moorfrosch), z.B. Teiche in Groß Sehlingen, Brammer See
Extensivierung von intensiv genutzten Grünlandbereichen durch entsprechende Förderprogramme (z.B. Feuchtwiesenprogramm) |
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Abgrabungsteiche nördlich Völkersen an der K 24 |
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Kiesabbaugewässer im Bereich Bollen (Weser) (I 22) |
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Sandabbaustelle nördlich Achim-Baden (II 30) |
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Weserniederung zwischen Eißel und Streek (I 23) |
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Waller Flachteiche (I 38)[1] |
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Brammer See (II 42) |
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Abgrabungsfläche nördlich Groß Sehlingen (I 42) |
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Mühlenkuhle/Rottkuhle |
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Teiche am Deichabschnitt der Alten Eyter südwestlich Thedinghausen |
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Kleingewässer im Bereich Eissel mit Nonnenahe, Eisseler Teiche |
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Tonabbaustelle nordwestlich Kirchlinteln (I 58) |
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Bereich Kuhlenkamp/Einste |
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Amedorfer Stau |
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Hutberger Stau |
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Tonabbaustellen Döhlbergen |
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Kleingewässer im Bereich Steinkuhle mit mehreren Kleingewässern |
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Kleingewässer im Bereich Große und Kleine Lüthe |
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Eitzer Tonkuhle |
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Tonabbaustelle Stedebergen |
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Kleingewässer am Deichknick bei Ahnebergen |
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Waldgebiet und ehemaliges Tonabbaugebiet südlich Armsen (II 46) |
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Mergelkuhlen südlich Neddenaverbergen |
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Mühlensee und Kleingewässer am Deich nördlich Hülsen |
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Kleingewässer südl. Otersen/Ludwiglust |
[1] aus Tabelle: Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Tier- und Pflanzenartenschutz Wertstufe: sehr hohe Bedeutung (I) bzw. Wertstufe: hohe Bedeutung (II), Kapitel Arten und Biotope