5.2.4 Wiesenvögel Buchstabencode WV


absehbare Entwicklung:


Geeignete Lebensräume, in denen sich Wiesenvögel erfolgreich reproduzieren können, sind im Kreisgebiet nur noch in sehr geringer Zahl vorhanden. Größere zusammenhängende Wiesen und Weideflächen mit ausreichend hohem Grundwasserstand kommen nur noch im Bereich des Großschutzgebietes Fischerhuder Wümmewiesen, abschnittsweise im Walletal und in der Niederung der Otterstedter Beeke vor. Ausschließlich in diesen Arealen konnten sich Wiesenvogelbestände bis heute halten. Andere, ehemals häufige, in allen Naturräumen des Kreisgebietes vorkommenden Arten, wie z.B. der Kiebitz oder der Große Brachvogel hatten in den letzten Jahrzehnten starke Bestandseinbrüche zu verzeichnen. Insbesondere in der Allerniederung, aber auch im Bereich der Weserniederung erloschen in den 80iger Jahren die letzen verbliebenen Wiesenvogelvorkommen. Ohne das zeitnahe Ergreifen von Maßnahmen zur Verbesserung und Wiederherstellung aktueller und ehemaliger Wiesenvogellebensräume, insbesondere durch Erhöhung des Wasserstandes, ist ein Überleben von Wiesenvögeln im Kreisgebiet kaum möglich. Ähnlich wie beim Weißstorch spielt hierbei die Aufwertung der Allerniederung , aber auch der Weser-, Lehrde-, und Gohbachniederung eine entscheidende  Rolle.

 

 

Zielsetzung:

 

Ziel ist es, die o.g. letzten, größeren zusammenhängenden Wiesenvogellebensräume im Nordkreis dauerhaft zu sichern und die über das Kreisgebiet verteilten, isolierten, suboptimalen, ehemals dichter besiedelten Habitate zu vernetzten bzw. wiederherzustellen. Diese Flächen befinden sich in der Hauptsache in der Aller- und Weserniederung, im Lehrde- und Gohbachtal, im Dauelser- und Embser Bruch sowie im Langwedeler Moor.

 

Im folgenden werden Wiesenvogelhabitate genannt, in denen Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung des Lebensraumes Priorität besitzen. Es sind Bereiche, in denen aktuell Wiesenvögel brüten sowie Lebensräume, in denen bis in die 80iger Jahre Vorkommen nachgewiesen wurden, bzw. noch sporadisch auftreten (Campe, 2000):

 

 

 

Artenhilfsmaßnahmen Wiesenvögel

Methodik

Info-Dienst Naturschutz, Heft 3/2001 (S. 162-163)

Signatur in der Karte 5

senkrechte schwarze Schraffur – Buchstabencode WV

 

 

Tabelle 4: Artenhilfsmaßnahmen Wiesenvögel

lfd. Nr.

Schwerpunktraum

Artenhilfsmaßnahmen

WV - 1

Walletal - Teilbereiche

  • Weiterführung des vom Landkreis aufgelegten Extensivierungsprogramms. Anpassung bzw. Festlegung der Bewirtschaftungsauflagen unter Berücksichtigung der Brut- und Aufzuchtzeiten sowie der speziellen Lebensraumansprüche dort vorkommender bzw. zu erwartender Wiesenvogelarten

WV - 2

Niederung der Otterstedter Beeke

  • Weiterführung des vom Landkreis aufgelegten Extensivierungsprogramms. Anpassung bzw. Festlegung der Bewirtschaftungsauflagen unter Berücksichtigung der Brut- und Aufzuchtzeiten sowie der speziellen Lebensraumansprüche dort vorkommender bzw. zu erwartender Wiesenvogelarten

WV - 3

Fischerhuder Wümmewiesen,

inklusive Bereiche westl. Kampe, Viehmark, Viehwischen Ottersberg, Schäfermoor Ottersberg

  • Weiterführung des vom Landkreis aufgelegten Extensivierungsprogramms. Anpassung bzw. Festlegung der Bewirtschaftungsauflagen unter Berücksichtigung der Brut- und Aufzuchtzeiten sowie der speziellen Lebensraumansprüche dort vorkommender bzw. zu erwartender Wiesenvogelarten

WV - 4

Kleines Moor bei Bassen

  • Weiterführung des vom Landkreis aufgelegten Extensivierungsprogramms. Anpassung bzw. Festlegung der Bewirtschaftungsauflagen unter Berücksichtigung der Brut- und Aufzuchtzeiten sowie der speziellen Lebensraumansprüche dort vorkommender bzw. zu erwartender Wiesenvogelarten

WV - 5

Embser Bruch

  • Weiterführung des vom Landkreis aufgelegten Extensivierungsprogramms. Anpassung bzw. Festlegung der Bewirtschaftungsauflagen unter Berücksichtigung der Brut- und Aufzuchtzeiten sowie der speziellen Lebensraumansprüche dort vorkommender bzw. zu erwartender Wiesenvogelarten

WV - 6

Holtumer Moor

  • Weiterführung des vom Landkreis aufgelegten Extensivierungsprogramms. Anpassung bzw. Festlegung der Bewirtschaftungsauflagen unter Berücksichtigung der Brut- und Aufzuchtzeiten sowie der speziellen Lebensraumansprüche dort vorkommender bzw. zu erwartender Wiesenvogelarten
  • Rückwandlung von Acker in Grünland
  • Erhöhung des Wasserstandes
  • Extensivierung des Grünlandes
  • Weitere Anlage von Kleingewässern

WV - 7

Weserniederung

Insbesondere

  • Bereich Amedorfer Stau

  • Bereich Oiste-Ritzenbergen

  • Bereich Ueserhütte-Streek

  • Bereich Finkenberg-Brake

  • Bereich Bollener Esch
  • Weiterführung des vom Landkreis aufgelegten Extensivierungsprogramms. Anpassung bzw. Festlegung der Bewirtschaftungsauflagen unter Berücksichtigung der Brut- und Aufzuchtzeiten sowie der speziellen Lebensraumansprüche dort vorkommender bzw. zu erwartender Wiesenvogelarten
  • Extensvierung intensiv genutzter Grünlandflächen
  • Rückwandlung von Acker in Grünland (abschnittsweisestarker Rückgang der Grünlandflächen um ca. 40 % seit 1987
  • Anlage von Blänken
  • Erhalt und Extensivierung noch vorhandener, großflächiger, offener Grünlandbereiche, z.B. Bollener Esch, Eißel/Thedinghausen, Amedorfer Stau/Außendeichbereich Ritzenbergen); Bereich Intschede/ Oiste

WV - 8

Berkelsmoor

  • Weiterführung des vom Landkreis aufgelegten Extensivierungsprogrammes. Anpassung bzw. Festlegung der Bewirtschaftungsauflagen unter Berücksichtigung der Brut- und Aufzuchtzeiten sowie der speziellen Lebensraumansprüche dort vorkommender bzw. zu erwartender Wiesenvogelarten,
  • Anlage von mehreren Blänken

WV - 9

Langwedeler Moor

  • Weiterführung des vom Landkreis aufgelegten Extensivierungsprogrammes. Anpassung bzw. Festlegung der Bewirtschaftungsauflagen unter Berücksichtigung der Brut- und Aufzuchtzeiten sowie der speziellen Lebensraumansprüche dort vorkommender bzw. zu erwartender Wiesenvogelarten,
  • Anlage von mehreren Blänken

WV - 10

Dauelser Bruch

  • Weiterführung des vom Landkreis aufgelegten Extensivierungsprogrammes. Anpassung bzw. Festlegung der Bewirtschaftungsauflagen unter Berücksichtigung der Brut- und Aufzuchtzeiten sowie der speziellen Lebensraumansprüche dort vorkommender bzw. zu erwartender Wiesenvogelarten,
  • Flächen zum größten Teil im Besitz des Landkreises; weitere Erhöhung des Wasserstandes, wo möglich
  • Weitere Anlage von Blänken
  • Mahd bzw. sehr extensive Beweidung der Grünlandbereiche

WV - 11

Allerniederung, insbesondere

 

Bereich Wahnebergen / Ahnebergen / Große Lüthe / Eitzer See (ehemals) Rotschenkel, Bekassine

 

Allermündung/Eisseler Teiche

 

Bereich zwischen Barnstedt und Hülsen

 

Bereich Steinkuhle und Umgebung

  • Weiterführung des vom Landkreis aufgelegten Extensivierungsprogramms. Anpassung bzw. Festlegung der Bewirtschaftungsauflagen unter Berücksichtigung der Brut- und Aufzuchtzeiten sowie der speziellen Lebensraumansprüche dort vorkommender bzw. zu erwartender Wiesenvogelarten
  • Wiederherstellung und Vernetzung der bis in die 80iger Jahre besetzten Areale insbesondere durch Erhöhung des Wasserstandes und Anlage von Blänken sowie Extensivierung des Grünlandes
  • Rückwandlung von Acker in Grünlandflächen (insbesondere Bereich Wahnebergen/Steinkuhle

WV - 12

Gohbachtal (Bereich Neuenförde/Gohbeck)

  • Weiterführung des vom Landkreis aufgelegten Extensivierungsprogramms. Anpassung bzw. Festlegung der Bewirtschaftungsauflagen unter Berücksichtigung der Brut- und Aufzuchtzeiten sowie der speziellen Lebensraumansprüche dort vorkommender bzw. zu erwartender Wiesenvogelarten
  • Rückwandlung von Acker in Grünland
  • Erhöhung des Grundwasserstandes
  • Anlage von Blänken

WV - 13

Neddener Bruch (Agreement-Gebiet)

  • Weiterführung des vom Landkreis aufgelegten Extensivierungsprogramms. Anpassung bzw. Festlegung der Bewirtschaftungsauflagen unter Berücksichtigung der Brut- und Aufzuchtzeiten sowie der speziellen Lebensraumansprüche dort vorkommender bzw. zu erwartender Wiesenvogelarten
  • Verbesserung des Wasserregimes sowie Anlage von Blänken
  • Strenger Schutz des noch vorhandenen Brutpaares des Großen Brachvogels (Anpassung des Mähtermines,
    keine Bodenbearbeitung zwischen dem
    10. März und dem 20. Juni)

 

 

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