Den naturschutzfachlichen Zielen für die einzelne Räume im Kreisgebiet stehen Planungen / Genehmigungen für die Errichtung von Windkraftanlagen sowie Konversionsüberlegungen entgegen.
Diese Konflikte konnten im Zuge der bereits stattgefundenen Bauleitplanungen bzw. zur Zeit stattfindenden Planungsvorbereitungen nicht aufgelöst werden. Somit stehen die naturschutzfachlichen Ziele im Widerspruch zu den städtebaulichen Entscheidungen bzw. Vorentscheidungen der Städte und Gemeinden.
Diese Widersprüche werden im Landschaftsrahmenplan nicht aufgelöst sondern lediglich dokumentiert!
Windkraftanlagenstandorte
In den Bereichen Beppener Bruch (Morsum, Thedinghausen), südlich von Blender sowie Geestefeld (Dörverden) sind im Zuge der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung Windkraftanlagenstandorte festgelegt worden. Die Genehmigungen gem. BImSchG sind größtenteils erteilt, mit der Errichtung der Anlagen ist begonnen worden. Alle drei Gebiete habe eine hohe bis sehr hohe Bedeutung für die Avifauna.
Offen ist, ob die in den Bauleitplanungen festgelegten Ausgleichsmaßnahmen ausreichend sind, um die betroffene Avifauna in ihrer Artenzusammensetzung sowie Anzahl weiterhin in diesen Räumen zu erhalten (stabile Populationen).
Mittel- bis langfristiges naturschutzfachliches Ziel ist es, die betroffenen Räume wieder frei von den Windkraftanlagen zu bekommen, auf das sog. Repowering ist zu verzichten.
Konversionstandorte
Für die drei Konversionsstandorte (Kaserne Achim, Kaserne Verden und Kaserne Barme (Dörverden)) liegen unterschiedliche Nutzungskonzepte vor
Gemeinsam ist allen Standorten, dass sie unmittelbar an bewaldete Dünenstandorte angrenzen. Die Dünen wurden tlw. bis zur Aufgabe der militärischen Nutzung – in unterschiedlicher Intensität – als Übungsgelände genutzt. Es haben sich vereinzelt geschützte Biotope gem. § 28 a NNatG sowie standorttypische Waldgesellschaften (Stieleichen-Birkenwald, WQ) entwickelt.
Die Konflikte mit den unterschiedlichen Nutzungskonzepten bestehen hauptsächlich in den geplanten Wohn- und Freizeitnutzungen der angrenzenden Dünen.
Die naturschutzfachliche Zielsetzung möglichst die vollständigen Dünenbereiche vor Bebauung und zerstörender Nutzung zu schützen, wird sich der raumordnerischen Zielsetzung zur Konversion unterordnen müssen. Im Einzelfall wird über Art und Umfang der Nutzung vom Landkreis entschieden.