4.1        Ziele, Methodik Vorgehensweise und Grundlagen

Die Funktion des Zielkonzeptes besteht

-          in der zusammenfassenden Darstellung der Bewertungen der Schutzgüter Arten und Biotope, Landschaftsbild, Boden/Wasser, Klima/Luft,

-          in der Klärung von naturschutzinternen Zielkonflikten, die sich aus der Einbeziehung aller Schutzgüter ergeben,

-          in der integrierten und räumlich konkreten Darstellung der angestrebten Entwicklung des Plangebiets und

-          damit zugleich in der Erarbeitung und Darstellung des Biotopverbundsystems (und Ökologischen Verbundsystem)[1].

 

Das zu entwickelnde Biotopverbundsystem ist auch im Hinblick auf die Umsetzung der FFH‑Richtlinie von besonderer Bedeutung (Verbesserung der ökologischen Kohärenz von Natura 2000 durch Entwicklung, Pflege und Schaffung von Landschaftselementen, vgl. Art. 3 Abs. 3 und Art. 10 der FFH-Richtlinie vom 21. Mai 1992).

 

Auf der Grundlage der Bewertungen des Ist-Zustandes der einzelnen Schutzgüter (Kapitel 3.1 bis 3.4) und der fachlichen Vorgaben des NLÖ (Schreiben vom 26.09.2002) sowie der Bez.Reg. (Schreiben vom 05.03.2003) ist das Zielkonzept erstellt worden.

 

Ob die einzelnen Ziele in den zehn Naturräumen umgesetzt werden können, hängt u. a. von der Durchsetzbarkeit der Ansprüche des Naturschutzes und der Landschaftspflege in der politischen Abwägung ab.

Diese Aussage befindet sich in ähnlicher Form im LRP 1995 (S. 335). Die Arbeit hat seit der Ersterstellung gezeigt, je konkreter das Leitbild im LRP 1995 formuliert war desto größer war die Chance auf Umsetzung/Durchsetzung der Belange des Naturschutzes und der Land­schaftspflege.

 

Exkurs: Biotopverbund - Natura 2000

 

Mit der Novellierung des BNatSchG vom April 2002 wurde eine bundesrechtliche Festlegung zur Schaffung eines länderübergreifenden Biotopverbundes, der auf mind. 10 % der Landes­fläche zu realisieren ist, getroffen. Die Vorgabe einer Mindestfläche für den Biotop­verbund soll dazu führen, dass eine räumliche und funktionale Kohärenz des Biotopverbundes erreicht wird.

Das Ziel liegt in der Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen. In den einzelnen Naturräumen sind in ausreichender Quantität und Qualität naturraumtypische Biotope vorzuhalten, die ökologisch funktionieren. Dies bedeutet, dass Tiere, Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume langfristig und nachhaltig zu sichern sind.

 

Eine besondere Bedeutung hat das im Landschaftsrahmenplan zu entwickelnde Biotopverbundsystem im Hinblick auf die Umsetzung der FFH-Richtlinie. Der Verbund leistet einen Beitrag zur Schaffung eines kohärenten ökologischen Netzes europäischer Schutz­gebiete. Insbesondere wird der bisher etwas vernachlässigte Artikel 10 der FFH-Richtlinie zur Förderung von Landschafts­elementen, die von ausschlaggebender Bedeutung für die Wanderung, die geographische Verbreitung und den genetischen Austausch wild lebender Tiere und Pflanzen sind, umgesetzt.

 

Der Biotopverbund stellt einen Kontakt zwischen Lebensräumen her, welcher eine funktionale Vernetzung zwischen Organismen in Form von Beziehungssystemen ermöglicht und die negativen Folgen von Zerschneidung und „Verinselung“ für die biologische Vielfalt verringern soll (BMU, 1998). Auf der Grundlage der vorhandenen Strukturen werden ähnliche oder gleich­artige Biotop­typen miteinander vernetzt, damit die Möglichkeit des Individuenaustausches zwischen besiedelten großflächigen Lebensräumen besteht. Die „verinselt“ liegenden Biotope müssen keinen direkten räumlichen Kontakt haben. Die Vernetzungsstrukturen sind nach dem vorherr­schenden Biotoptyp und den Ansprüchen der jeweiligen Zielart auszurichten. Es können flächige, lineare Strukturen oder die extensivere Nutzung sein; hierbei sind auch temporäre, räumlich wechselnde Vernetzungsstrukturen wie z. B. Brachen oder Hochwasserereignisse für viele Arten möglich.

 

Nach Jedicke (1994) besteht das Biotopverbundsystem aus großflächigen Lebensräumen (Kernflächen), die über sog. Trittstein- und Korridorbiotope miteinander vernetzt werden. Die großflächige Nutzungsextensivierung im Sinne der guten fachlichen Praxis der Landwirtschaft mit starkem Bezug zu den jeweiligen Standorteigenschaften kann die Isolationswirkung der daran angrenzenden Flächen bereits deutlich reduzieren. In der praktischen Umsetzung bestehen fließende Übergänge zwischen den einzelnen „Biotopverbundsystem-Bausteinen“.

 

Tabelle 4.1‑1: Bausteine des Biotopverbundsystems (nach Jedicke, 1994)

 

Bausteine

Kriterien

Kernfläche /

großflächige Gebiete

Dauerlebensräume für Pflanzen und Tiere;

Arealanspruch der Spitzenarten bestimmt Flächengröße

Trittsteine

(Vernetzungsstrukturen)

Ermöglichen zeitweise Besiedelung und Reproduktion;

Zwischenstation für den Individuenaustausch zwischen den Kernflächen

Korridorbiotope

(Vernetzungsstrukturen)

Wanderwege, verbinden großflächige Schutzgebiete und Trittsteine über ein möglichst engmaschiges Netz; sollen auch kurzzeitige Besiedelung und Reproduktion ermöglichen, nicht punkt- sondern bandförmig

Flächen der Nutzungs­extensivierung

Sollen starke Isolationswirkung der intensiv genutzten Flächen weitestgehend mindern; insbesondere in Nähe von Trittsteinen und Korridoren erforderlich, sollen Störungsintensität in den Randzonen der Schutzflächen herabsetzen

 

Bei der Planung eines Biotopverbundsystems für das Kreisgebiet sind folgende Grundlagen herangezogen worden: Biotoptypenkartierung, Auswertung und Betrachtung der Ausstattung der zehn Naturräume mit Biotoptypen und Standortbedingungen in Verbindung mit der Karte der Fachbehörde für Naturschutz zu der heutigen potenziellen Vegetation (Textkarte 4.1-1: Heutige potenziell natürliche Vegetation). Die hpnV-Karte zeigt auf der Grundlage der Bodenübersichtskarte (BÜK 50) die zu erwartenden Pflanzengesellschaften im Kreisgebiet auf.

 

Den jeweiligen abiotischen Standortverhältnissen wurden Schlussgesellschaften zugeordnet. Bei den Schlussgesellschaften handelt es sich um Pflanzenartenkombinationen, die sich nach dem Durchlaufen von unterschiedlichen Ersatz- und Übergangsgesellschaften erst nach einigen Jahrzehnten – ohne menschliche Einflüsse – einstellen würden.

 

 

 

Textkarte 4.1‑1: Heutige potenziell natürliche Vegetation

 

 

 

Damit ein vollständiges funktionierendes Biotopverbundsystem aufgebaut werden kann, müssen soweit wie möglich bisher intensiv genutzte Flächen renaturiert oder zumindest einer umwelt­verträglichen standortangepassten landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden. Die vorhandenen Lebensräume sind zu vergrößern, so dass sie dauerhaft dem Anspruch für ein gesichertes Überleben von Populationen genügen. Die Vernetzungsbiotope sind zu erweitern bzw. zu entwickeln, um ausreichende Austauschmöglichkeiten und vorübergehende Lebens­räume sicherzustellen.

 

Die Biotoptypen werden, der Intention des Biotopverbundsystems folgend, ähnliche und/oder gleichartige Typen miteinander zu vernetzten, in die Gruppen Wald, Grünland, Moor, Düne und Fließgewässer zusammengefasst.

 

Wald

Kern-/Schwerpunktflächen:    Zusammenhängende Waldflächen mit einer Größe von
mind. 200 ha

 

Trittstein-/Korridorbiotope

Vernetzungsstrukturen:          Zusammenhängende Waldflächen mit einer Größe von 100 ha;
Feldgehölze, Gebüsche, Baumreihen und einreihige Hecken mit
beidseitigem Saum, sofern nicht sog. absolute Waldinnenarten
(z. B. Schwarzstorch) eine Vergrößerung der Schwerpunktflächen erforderlich machen.

Erweiterungsflächen:              Flächen im Anschluss an bestehende Waldflächen, die ausreichend
mit Vernetzungsstrukturen durchsetzt sind;
Flächen, die für die Vergrößerung des Waldanteils geeignet sind.

 

Grünland

Kern-/ Schwerpunktflächen:   Zusammenhängende Grünlandflächen mit einer Größe von mind. 500 ha als Lebensraum für Wiesenvögel; schwerpunkt­mäßig in den Niederungen der Fließgewässer

 

Trittstein-/Korridorbiotope

Vernetzungsstrukturen:          Zusammenhängende Grünlandflächen mit einer Größe von 300 ha;
Grünlandflächen unterschiedlicher Nutzungsintensität, Säume und
Ruderalfluren, je nach Zielart auch Brachen, Ackerrandstreifen und
lockere Gehölzstrukturen; viele Wiesenbrüterarten haben keine
besonderen Ansprüche an die Vernetzungsstrukturen.

Erweiterungsflächen:              Keine zusammenhängende Fläche, aber in einer Größe von 500 ha
und
im Niederungsbereich liegend, Arrondierung ist anzustreben.

 

Moor

Im Kreisgebiet gibt es einige Restbestände an Moorflächen, hierbei handelt es sich um Biotop­komplexe, bestehend aus Moorrestbeständen, feuchtem Grünland und Birkenaufwuchs. Die Moore dienen als Rückzugsgebiete für viele bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Die Moore liegen auf Grund ihrer Entstehungsgeschichte schon seit jeher „inselartig“ in der Landschaft. Vernetzungsstrukturen sowie Erweiterungsflächen sind nur innerhalb und/oder am Rand bestehender Moor-Grünland-Komplexe möglich.

 

 

Düne

Im Kreisgebiet gibt es an einigen Stellen Binnendünen, die zum Teil offen liegen oder mit Sand­magerrasen bedeckt sind. Die offenen bzw. spärlich bewachsenen Dünen dienen als Rück-zugsgebiete für viele bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Die größeren Flächenanteile der Dünen sind bewaldet. Es kommen dort alle Entwicklungsstadien vom mageren Kiefernwald bis zum Stiel-Eichen-Birkenwald in unterschiedlichen Größenordnungen vor.

 

Die Dünen liegen auf Grund ihrer Entstehungsgeschichte am Rand der Niederungen von Aller, Weser und Wümme. Durch Besiedlung und Bodenabbau wurde die isolierte Lage der Dünen noch verstärkt. Vernetzungsstrukturen sowie Erweiterungsflächen sind nur innerhalb und/oder am Rand bestehender Dünen-Wald-Komplexe möglich.

In der Textkarte 4.1-2: Biotopverbund findet keine überlagernde Darstellung mit Wald statt.

 

Fließgewässer

Die Fließgewässer im Kreisgebiet bilden einen wichtigen Baustein im Biotopverbundsystem. Flüsse, Bäche und Gräben bilden als linear entwickelte Biotope in Kombination mit den gewässerbegleitenden Gehölzen und ihren Niederungen das Grundgerüst des Biotop­verbundes.

Vernetzungsstrukturen sowie Erweiterungsflächen sind nur innerhalb der Auen/Gewässer-niederungen möglich. In diesem Fall sind damit Maßnahmen gemeint, die die Durchgängigkeit für gewässergebundene Arten sichern und/oder verbessern. Des Weiteren sind hiermit Bereiche gemeint, die mit Gehölzen oder Röhricht bewachsen sind und wo die Entwicklung von Gleit- und Prallufern stattfinden kann.

 

 

 

Textkarte 4.1‑2: Biotopverbund

 

 

 

Hinweise auf übergeordnete Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschafts­pflege

 

Der naturschutzfachliche Rahmen für die Erstellung des Zielkonzeptes ergibt sich aus den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§§ 1 und 2 NNatG), dem Niedersächsischen Landschaftsprogramm (1990), den daraus abgeleiteten fachlichen Vorgaben der Fachbehörde (bis Ende 2004 NLÖ, siehe Kapitel 1), den Lübecker Grundsätzen des Naturschutzes (LANA 1992) und den europäischen Vorgaben zum Aufbau des Schutz­gebietsystems Natura 2000.

 

In der folgenden Textkarte 4.1-3 sind die für das Kreisgebiet zutreffenden übergeordneten Schutz- und Planungskonzeptionen dargestellt. Aufgrund der Konzentration der Darstellungen in der Aller- und Wümmeniederung ist das Gebiet von gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung: Wümme­niederung/Nasses Dreieck nicht mehr darstellbar.

 

Der inhaltliche Schwerpunkt dieses Gebietes hat sich im Laufe der Förderungsphase von einem reinen Wiesenvogel-Projekt (1992) zu einem Wiesenvogel- und Fischotter-Projekt (2005) entwickelt.

 

Die naturschutzfachlichen Inhalte der einzelnen Konzepte/Programme sind vollständig in die Ziel­kategorien sowie in die Biotopkomplexe/Landschafts- und Nutzungstypen eingeflossen.

 

In der Textkarte 4.1-3 sind die im Kreisgebiet liegenden

-      FFH-Gebiete[2]       38     "Wümmeniederung"

  39      "Wiestetal, Glindbusch, Borchelsmoor"

  90      "Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker"

253      "Sandtrockenrasen Achim"

255      "Wedeholz"

274      "Sandgrube bei Walle"

275      "Dünengebiet bei Neumühlen"

276      "Lehrde und Eich"

406      "Poggenmoor"

422      "Mausohr-Jagdgebietskomplex bei Bücken" mit Kirche Kirchlinteln

451      "Mausohr-Jagdgebiet Lindhoop"

 

-            EU-Vogelschutzgebiete[3]             V 23     Untere Allerniederung

                                                             V 36    Wümmewiesen bei Fischerhude

 

-            Gewässer aus dem Nieders. Fließgewässerschutzprogramm, Lehrde, Wümme

-            Moore aus dem Nieders. Moorschutzprogramm, Hohes Moor, Posthausener Moor

-            Fördergebiete aus dem Nieders. Grünlandschutzprogramm und

-            Fördergebiete aus dem Nieders. Weißstorchprogramm

 

dargestellt.

 

 

 

Textkarte 4.1‑3: Übergeordnete Schutz- und Planungskonzeptionen

 

 

 

 

Zielkategorien und Biotopkomplexe / Landschafts- und Nutzungstypen

 

Das Zielkonzept nimmt die zentrale Stellung im Landschaftsrahmenplan ein. Im Gegensatz zum LRP 1995 wird nicht schwerpunktmäßig ein Text erarbeitet, in dem das Leitbild beschrieben wird, sondern in der Karte 4 „Zielkonzept“ werden räumlich differenzierte Ziel­vorstellungen dargestellt und die Erläuterung erfolgt tabellarisch.

 

Die Darstellung erfolgt zum Einen in Form von Zielkategorien (flächenhaft und farblich unter­schiedlich) und zum Anderen in Form von zu erhaltenden oder zu entwickelnden Biotop­komplexen, Landschafts- und Nutzungstypen (Buchstabencodes) flächendeckend für das Kreisgebiet.

 

Die kartenmäßige Darstellung des Zielkonzeptes ermöglicht zukünftig einen Abgleich mit der Karte 5 „Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft“ sowie mit dem RROP des Landkreises. Der Stand der Umsetzung lässt sich aus dem jeweiligen Abgleich ableiten.

 

Definition der Zielkategorien

Auf Grund der kartographischen Aufarbeitung des Zielkonzepts ist es möglich, sich auf einen Blick eine Übersicht darüber zu verschaffen, welche Bereiche des Kreisgebietes zu sichern, zu verbessern, zu entwickeln sind oder wo eine umweltverträgliche Nutzung ausreichend ist, um die Ziele des Naturschutzes zu erreichen.

 

Diese Zuordnung erfolgt mit Hilfe von fünf Zielkategorien; es werden folgende Kategorien unterschieden:

 

-    Sicherung von Gebieten mit überwiegend sehr hoher Bedeutung für Arten und Biotope
In dieser Kategorie sind die für den Naturschutz wertvollen Gebiete enthalten, die von internationaler, nationaler und landesweiter Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz sind. Dazu gehören die Gebiete mit sehr hoher Bedeutung für den Tier- und Pflanzenarten­schutz (siehe Kapitel Arten und Biotope), die ausgewiesenen Naturschutzgebiete, die Vorschläge zum europäischen Schutzgebietssystem Natura 2000 (FFH-Gebietsvorschläge Wümme und Aller sowie die gemeldeten europäischen Vogelschutzgebiete Wümme und Aller) und die Auen der Hauptgewässer des Nds. Fließgewässerschutzsystems (Wümme und Lehrde). Ergänzt werden diese Gebiete um die Biotoptypen der Wertstufe V (siehe Kapitel Arten und Biotope) mit kleinräumigen Pufferzonen und Verbundstrukturen im Sinne eines kreisweiten Biotopverbundes.
Bei dieser Kategorie steht die Bewertung der bereits heute aktuell vorliegenden sehr hohen Bedeutung für den Tier- und Pflanzenartenschutz und für den Biotopschutz des jeweiligen Gebietes im Vordergrund.
In der Karte 4 „Zielkonzept“ sind die Gebiete dunkelrot dargestellt.

 

-    Verbesserung beeinträchtigter Gebiete mit überwiegend sehr hoher Bedeutung für Arten oder Biotope
In dieser Kategorie sind die für den Naturschutz wertvollen Gebiete enthalten, die von internationaler, nationaler und landesweiter Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz sind. Dazu gehören Gebiete mit sehr hoher Bedeutung für den Tierartenschutz (siehe Kapitel Arten und Biotope), ausgewiesene Naturschutzgebiete, Vorschläge zum europäischen Schutzgebietssystem Natura 2000 (FFH-Gebietsvorschläge Wümme und Aller sowie gemeldete europäische Vogelschutzgebiete Wümme und Aller) und die Auen der Hauptgewässer des Niedersächsischen Fließgewässerschutzsystems (Wümme und Lehrde). Ergänzt werden diese Gebiete um die Biotoptypen der Wertstufe V und IV (siehe Kapitel Arten und Biotope) mit großzügigen Pufferzonen und erforderlichen Verbundstrukturen im Sinne eines kreisweiten Biotop­verbundes.
Bei dieser Kategorie steht die Bewertung der heute aktuell vorliegenden Belastung des jeweiligen Gebietes im Vordergrund. Im Einzelfall liegt die aktuelle Bedeutung entweder bei den vorkommenden Tierarten oder bei den vorhandenen Biotoptypen, es besteht aber immer Verbesserungsbedarf.
In der Karte 4 „Zielkonzept“ sind diese Gebiete hellrot dargestellt.

 

-          Sicherung und Verbesserung von Gebieten mit überwiegend hoher Bedeutung für Arten und Biotope, hoher bis sehr hoher Bedeutung für Landschaftsbild, Boden/Wasser, Klima/Luft
In dieser Kategorie sind die Gebiete mit hoher Bedeutung für Arten und Biotope, dazu gehören die Gebiete mit hoher Bedeutung für den Tier- und Pflanzenartenschutz (siehe Kapitel Arten und Biotope), Gebiete mit sehr hoher und hoher Bedeutung für das Landschaftsbild (siehe Kapitel Landschafts-bild), für Boden/Wasser (siehe Kapitel Boden/Wasser) und/oder für Klima/Luft enthalten. Die Gebiete haben für den Arten- und Biotopschutz eine kreisweite Bedeutung und es gehören die ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiete dazu. Ergänzt werden diese Gebiete um Biotoptypen der Wertstufe III (siehe Kapitel Arten und Biotope) mit großzügigen Pufferzonen und erforder­lichen Verbundstrukturen im Sinne eines kreisweiten Biotopverbundes.
Bei dieser Kategorie steht die Bewertung der heute aktuell vorliegenden Bedeutung des jeweiligen Gebietes für ein Schutzgut im Vordergrund; eine Kombination mehrerer Schutzgüter ist möglich aber nicht zwingend erforderlich. Die Biotoptypen der Wertstufe III (mittlere Bedeutung) sind Ergänzungskriterien. Hier ist die Kombination mit den anderen Schutzgütern oder der Zusammenhang mit dem kreisweiten Biotopverbund sowie mit einem bereits bestehenden Landschaftsschutzgebiet erforderlich.
In der Karte 4 „Zielkonzept“ sind diese Gebiete ocker dargestellt.

 

 

-          Vorrangige Entwicklung und Wiederherstellung in Gebieten mit aktuell überwiegend geringer bis sehr geringen Bedeutung für alle Schutzgüter
In dieser Kategorie sind die Gebiete mit einer überwiegend geringen bis sehr geringen Bedeutung für den Tier- und Pflanzenartenschutz, für das Landschaftsbild, für Boden/Wasser und für Klima/Luft enthalten. Die entscheidenden Vorraussetzungen für die Einstufung in diese Kategorie sind Lage, Standortbedingungen und Entwicklungs­möglichkeit des Gebietes im Sinne des kreisweiten Biotopverbundes.
Bei dieser Kategorie steht die Bewertung der Lage im Naturraum sowie die vorhandenen Standortbedingungen und die Entwicklungsfähigkeit im Vordergrund.
In der Karte 4 „Ziel­konzept“ sind diese Gebiete gelb dargestellt.

 

 

-      Umweltverträgliche Nutzung in allen übrigen Gebieten mit aktuell sehr geringer bis mittlerer Bedeutung für alle Schutzgüter
In dieser Kategorie sind die Gebiete mit einer sehr geringen bis mittleren Bedeutung für Arten und Biotope, Boden/Wasser, Klima/Luft und Landschaftsbild enthalten. Diese Gebiete sind i. d. R. intensiv von der Land- oder Forstwirtschaft genutzt; kleinräumig liegen auch Sonder­nutzungen wie z. B. Bodenabbau, Baumschulen und Golfplätze vor.
Bei dieser Kategorie steht die Bewertung der heute aktuell vorliegenden Bedeutung des jeweiligen Gebietes für ein Schutzgut im Vordergrund; eine Kombination mehrerer Schutz­güter ist möglich.
In der Karte 4 „Zielkonzept“ sind dies Gebiete beige dargestellt.

 

In den Erläuterungen der Ziele für die zehn Naturräume (siehe Abschnitte 4.2.1 bis 4.2.10) werden jeweils die fettgedruckten Begriffe der einzelnen Zielkategorie genannt. Das Kreisgebiet wird flächendeckend den o. g. fünf Zielkategorien zugeordnet. Eine Ausnahme besteht für die Siedlungs- und Siedlungsrandgebiete. Hier erfolgt nur eine Zuordnung zu den drei Zielkategorien: Verbesserung (hellrot), Sicherung und Verbesserung (ocker) sowie vorrangige Entwicklung und Wiederherstellung (gelb). Die Kategorie Verbesserung wird in Siedlungsgebieten für das Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten mit sehr hoher Bedeutung angewendet.

 

Definition der Biotopkomplexe / Landschafts- und Nutzungstypen

Ergänzende Informationen sind durch die Nennung der zu erhaltenden oder zu entwickelnden Biotopkomplexe/Landschafts- und Nutzungstypen in der Karte „Zielkonzept“ enthalten. Diese inhaltliche Konkretisierung erfolgt grundsätzlich flächendeckend, und sie ist als Buchstabencode erkennbar. Eine Ausnahme bilden die Siedlungsgebiete ohne nachgewiesene Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten mit sehr hoher Bedeutung sowie die Siedlungsrandgebiete, hier erfolgt nur die farbliche Darstellung der Zielkategorie (ocker oder gelb). Die zwei Gebiete lassen sich auf Grund der Darstellung (Siedlungsgebiet flächig und Siedlungsrandgebiet schmaler Streifen entlang der Siedlungsgebiete) gut unterscheiden. Die Liste der Biotopkomplexe aus den Hinweisen zur Ausarbeitung und Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans (INFO-DIENST, Heft 3/2001, S. 153) wurde entsprechend der im Kreisgebiet vorhandenen Biotopstrukturen angepasst und erweitert. Zur Gliederung und zur konkreteren Beschreibung der im Kreisgebiet vorkommenden Biotopkomplexe wurden unter Berücksichtigung der Standortbedingungen Gruppen gebildet.

 

Tabelle 4.1‑2: Zu erhaltende oder zu entwickelnde Biotopkomplexe / Landschafts- und Nutzungstypen

 

Biotopkomplexe /

Landschafts- und Nutzungstypen

Buchstabencode

Wälder

naturnahe Feuchtwälder (nass)

Wn

naturnahe Wälder frischer Standorte

Wf

naturnahe Wälder trockener Standorte

Wt

Auen/Niederungen

Auen/Niederungen mit hohem Dauer­vegetationsanteil

N

naturnahe Gewässer

Gw

offene Grünland-Komplexe Wiesenvogelbrutgebiete/ Weißstorch

G

artenreiche Grünlandgebiete frischer/feuchter Standorte

Gf

Moore

naturnahe Hochmoore

M

Hochmoorregenerationsgebiete

Mr

Finndorfsche Moorsiedlung mit typischer Zonierung

Mf

Heiden u. Magerrasen

Heiden und Magerrasen

H

Agrargebiete

Agrargebiete mit gewässer- und bodenschonen­der land­wirtschaftlicher Nutzung / Plaggenesch

Al

Agrargebiete

mit einem hohen Kleinstruk­turanteil

Agrargebiete mit hohem Heckenanteil (Weiß­dorn, einzeilig mit Überhälter Eiche/Esche)

Ah

Agrargebiete mit hohem Kleinstrukturanteil, Grünland, Obstwiesen und Kopfbäume (Steinkauz)

Akg

Agrargebiete mit hohem Kleinstrukturanteil, Baumreihen, Feldgehölze und Waldflächen

Akb

Siedlungsgebiete

Agrar-/Siedlungsgebiete mit bedeutsamen Grünzügen und –verbindungen

A/S

Siedlungsgebiete mit hohem Anteil an Vegetation­s­elementen

Bereich zwischen Siedlungsrandgeb.

Siedlungsrandgebiete / Ortsränder mit typischer Zonierung

Streifen um

die Siedlung

 

Grundsätzlich ist allen Zielkategorien – mit der Ausnahme der Kategorie „Umweltverträgliche Nutzung“ – ein Biotopkomplex oder ein Landschafts- und Nutzungstyp zugeordnet. Um die winderosionsanfälligen Böden im Kreisgebiet räumlich zu dokumentieren, wird auch die Ziel­kategorie „Umweltverträgliche Nutzung“ binnendifferenziert und in den betroffenen Bereichen mit dem Buchstabencode Al[4] belegt.

 



[1] Ökologische Verbundsysteme umfassen, über die Sicherungs- und Entwicklungsbereiche des Biotopverbundsystems hinaus, noch weitere erforderliche Bereiche zur Sanierung und Entwicklung besonderer Boden-, Wasser- und Klimafunktionen

[2]u. 3 Die FFH- und EU-Vogelschutzgebiete sind in der Karte 5 „Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft“ im Maßstab 1:50.000 mit ihren jeweiligen Gebietsnummern dargestellt, in der Textkarte wird auf Grund des Maßstabes darauf verzichtet.

„Erklärung von Gebieten zu EU-Vogelschutzgebieten“, Bek. d. MU vom 23.07.2002, Nds. Mbl., Nr. 35 vom 07.10.2002

[4] Der Landschafts- und Nutzungstyp Al ist im Kreisgebiet schwerpunktmäßig in der Geest (Naturräume 634, 630) vorhanden. Aufgrund der nacheiszeitlichen Entwicklung der Böden handelt es sich um relativ „leichte Böden“. Im Niederungsbereich sind Plaggeneschböden entstanden; auch hierbei handelt es sich um „leichte Böden“. Die Eschböden sind auf Grund ihrer besonderen Bedeutung für das Schutzgut Boden mit der Zielkategorie „Sicherung und Verbesserung“ belegt. Die bodenschonende Bewirtschaftung ist erforderlich, damit das typische Bodenprofil der Plaggenesche nicht verloren geht. Die Pflugtiefe sollte 40 cm nicht überschreiten. Die Podsole in Ackerlagen, d. h. ohne fehlende Dauerbegrünung sind als  winderosionsanfällige Böden mit der Zielkategorie „umweltverträgliche Nutzung“ belegt. Aufgrund der im Kreisgebiet bekannten „Osterhasenpust“ und deren negativen Folgen für den Nährstoffhaushalt der Ackerflächen sowie der Gefahr der Eutrophierung für die angrenzenden Gewässer sind diese Bereiche ausnahmsweise innerhalb dieser Zielkategorie mit einem Buchstabencode versehen worden

 

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