Die Funktion des Zielkonzeptes besteht
- in der zusammenfassenden Darstellung der Bewertungen der Schutzgüter Arten und Biotope, Landschaftsbild, Boden/Wasser, Klima/Luft,
- in der Klärung von naturschutzinternen Zielkonflikten, die sich aus der Einbeziehung aller Schutzgüter ergeben,
- in der integrierten und räumlich konkreten Darstellung der angestrebten Entwicklung des Plangebiets und
- damit zugleich in der Erarbeitung und Darstellung des Biotopverbundsystems (und Ökologischen Verbundsystem)[1].
Das zu entwickelnde Biotopverbundsystem ist auch im Hinblick auf die Umsetzung der FFH‑Richtlinie von besonderer Bedeutung (Verbesserung der ökologischen Kohärenz von Natura 2000 durch Entwicklung, Pflege und Schaffung von Landschaftselementen, vgl. Art. 3 Abs. 3 und Art. 10 der FFH-Richtlinie vom 21. Mai 1992).
Auf der Grundlage der Bewertungen des Ist-Zustandes der einzelnen Schutzgüter (Kapitel 3.1 bis 3.4) und der fachlichen Vorgaben des NLÖ (Schreiben vom 26.09.2002) sowie der Bez.Reg. (Schreiben vom 05.03.2003) ist das Zielkonzept erstellt worden.
Ob die einzelnen Ziele in den zehn Naturräumen umgesetzt werden können, hängt u. a. von der Durchsetzbarkeit der Ansprüche des Naturschutzes und der Landschaftspflege in der politischen Abwägung ab.
Diese Aussage befindet sich in ähnlicher Form im LRP 1995 (S. 335). Die Arbeit hat seit der Ersterstellung gezeigt, je konkreter das Leitbild im LRP 1995 formuliert war desto größer war die Chance auf Umsetzung/Durchsetzung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Exkurs: Biotopverbund - Natura 2000
Tabelle 4.1‑1: Bausteine des Biotopverbundsystems (nach Jedicke, 1994)
Textkarte 4.1‑1: Heutige potenziell natürliche Vegetation
Vernetzungsstrukturen sowie Erweiterungsflächen sind nur innerhalb der Auen/Gewässer-niederungen möglich. In diesem Fall sind damit Maßnahmen gemeint, die die Durchgängigkeit für gewässergebundene Arten sichern und/oder verbessern. Des Weiteren sind hiermit Bereiche gemeint, die mit Gehölzen oder Röhricht bewachsen sind und wo die Entwicklung von Gleit- und Prallufern stattfinden kann.
Textkarte 4.1‑2: Biotopverbund
Hinweise auf übergeordnete Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Der naturschutzfachliche Rahmen für die Erstellung des Zielkonzeptes ergibt sich aus den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§§ 1 und 2 NNatG), dem Niedersächsischen Landschaftsprogramm (1990), den daraus abgeleiteten fachlichen Vorgaben der Fachbehörde (bis Ende 2004 NLÖ, siehe Kapitel 1), den Lübecker Grundsätzen des Naturschutzes (LANA 1992) und den europäischen Vorgaben zum Aufbau des Schutzgebietsystems Natura 2000.
In der folgenden Textkarte 4.1-3 sind die für das Kreisgebiet zutreffenden übergeordneten Schutz- und Planungskonzeptionen dargestellt. Aufgrund der Konzentration der Darstellungen in der Aller- und Wümmeniederung ist das Gebiet von gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung: Wümmeniederung/Nasses Dreieck nicht mehr darstellbar.
Der inhaltliche Schwerpunkt dieses Gebietes hat sich im Laufe der Förderungsphase von einem reinen Wiesenvogel-Projekt (1992) zu einem Wiesenvogel- und Fischotter-Projekt (2005) entwickelt.
Die naturschutzfachlichen Inhalte der einzelnen Konzepte/Programme sind vollständig in die Zielkategorien sowie in die Biotopkomplexe/Landschafts- und Nutzungstypen eingeflossen.
In der Textkarte 4.1-3 sind die im Kreisgebiet liegenden
- FFH-Gebiete[2] 38 "Wümmeniederung"
39 "Wiestetal, Glindbusch, Borchelsmoor"
90 "Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker"
253 "Sandtrockenrasen Achim"
255 "Wedeholz"
274 "Sandgrube bei Walle"
275 "Dünengebiet bei Neumühlen"
276 "Lehrde und Eich"
406 "Poggenmoor"
422 "Mausohr-Jagdgebietskomplex bei Bücken" mit Kirche Kirchlinteln
451 "Mausohr-Jagdgebiet Lindhoop"
- EU-Vogelschutzgebiete[3] V 23 Untere Allerniederung
dargestellt.
Textkarte 4.1‑3: Übergeordnete Schutz- und Planungskonzeptionen
Zielkategorien und Biotopkomplexe / Landschafts- und Nutzungstypen
Das Zielkonzept nimmt die zentrale Stellung im Landschaftsrahmenplan ein. Im Gegensatz zum LRP 1995 wird nicht schwerpunktmäßig ein Text erarbeitet, in dem das Leitbild beschrieben wird, sondern in der Karte 4 „Zielkonzept“ werden räumlich differenzierte Zielvorstellungen dargestellt und die Erläuterung erfolgt tabellarisch.
Die Darstellung erfolgt zum Einen in Form von Zielkategorien (flächenhaft und farblich unterschiedlich) und zum Anderen in Form von zu erhaltenden oder zu entwickelnden Biotopkomplexen, Landschafts- und Nutzungstypen (Buchstabencodes) flächendeckend für das Kreisgebiet.
Die kartenmäßige Darstellung des Zielkonzeptes ermöglicht zukünftig einen Abgleich mit der Karte 5 „Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft“ sowie mit dem RROP des Landkreises. Der Stand der Umsetzung lässt sich aus dem jeweiligen Abgleich ableiten.
Diese Zuordnung erfolgt mit Hilfe von fünf Zielkategorien; es werden folgende Kategorien unterschieden:
- Sicherung von
Gebieten mit überwiegend sehr hoher Bedeutung für Arten und Biotope
In dieser Kategorie sind die für den Naturschutz wertvollen Gebiete
enthalten, die von internationaler, nationaler und landesweiter Bedeutung für
den Arten- und Biotopschutz sind. Dazu gehören die Gebiete mit sehr hoher
Bedeutung für den Tier- und Pflanzenartenschutz (siehe Kapitel Arten und
Biotope), die ausgewiesenen Naturschutzgebiete, die Vorschläge zum europäischen
Schutzgebietssystem Natura 2000 (FFH-Gebietsvorschläge Wümme und Aller sowie
die gemeldeten europäischen Vogelschutzgebiete Wümme und Aller) und die Auen
der Hauptgewässer des Nds. Fließgewässerschutzsystems (Wümme und Lehrde).
Ergänzt werden diese Gebiete um die Biotoptypen der Wertstufe V (siehe Kapitel
Arten und Biotope) mit kleinräumigen Pufferzonen und Verbundstrukturen im Sinne
eines kreisweiten Biotopverbundes.
Bei dieser Kategorie steht die Bewertung der bereits heute aktuell vorliegenden
sehr hohen Bedeutung für den Tier- und Pflanzenartenschutz und für den Biotopschutz des
jeweiligen Gebietes im Vordergrund.
In der Karte 4 „Zielkonzept“ sind die Gebiete dunkelrot dargestellt.
- Verbesserung
beeinträchtigter Gebiete mit überwiegend sehr hoher Bedeutung für Arten oder
Biotope
In dieser Kategorie sind die für den Naturschutz wertvollen Gebiete enthalten,
die von internationaler, nationaler und landesweiter Bedeutung für den Arten-
und Biotopschutz sind. Dazu gehören Gebiete mit sehr hoher Bedeutung für den
Tierartenschutz (siehe Kapitel Arten und Biotope), ausgewiesene
Naturschutzgebiete, Vorschläge zum europäischen Schutzgebietssystem Natura 2000
(FFH-Gebietsvorschläge Wümme und Aller sowie gemeldete europäische
Vogelschutzgebiete Wümme und Aller) und die Auen der Hauptgewässer des
Niedersächsischen Fließgewässerschutzsystems (Wümme und Lehrde). Ergänzt werden
diese Gebiete um die Biotoptypen der Wertstufe V und IV (siehe Kapitel Arten
und Biotope) mit großzügigen Pufferzonen und erforderlichen Verbundstrukturen
im Sinne eines kreisweiten Biotopverbundes.
Bei dieser Kategorie steht die Bewertung der heute aktuell vorliegenden
Belastung des jeweiligen Gebietes im Vordergrund. Im Einzelfall liegt die
aktuelle Bedeutung entweder bei den vorkommenden Tierarten oder bei den
vorhandenen Biotoptypen, es besteht aber immer Verbesserungsbedarf.
In der Karte 4 „Zielkonzept“ sind diese Gebiete hellrot
dargestellt.
-
Sicherung und Verbesserung von Gebieten mit überwiegend hoher Bedeutung für
Arten und Biotope, hoher bis sehr hoher Bedeutung für Landschaftsbild,
Boden/Wasser, Klima/Luft
In dieser Kategorie sind die Gebiete
mit hoher Bedeutung für Arten und Biotope, dazu gehören die Gebiete mit hoher Bedeutung für den Tier- und Pflanzenartenschutz
(siehe Kapitel Arten und Biotope), Gebiete mit sehr hoher und hoher Bedeutung
für das Landschaftsbild (siehe Kapitel Landschafts-bild), für Boden/Wasser
(siehe Kapitel Boden/Wasser) und/oder für Klima/Luft enthalten. Die Gebiete
haben für den Arten- und Biotopschutz eine kreisweite Bedeutung und es gehören
die ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiete dazu. Ergänzt werden diese Gebiete
um Biotoptypen der Wertstufe III (siehe Kapitel Arten und Biotope) mit
großzügigen Pufferzonen und erforderlichen Verbundstrukturen im Sinne eines
kreisweiten Biotopverbundes.
Bei dieser Kategorie steht die Bewertung der heute aktuell vorliegenden
Bedeutung des jeweiligen Gebietes für ein Schutzgut im Vordergrund; eine
Kombination mehrerer Schutzgüter ist möglich aber nicht zwingend erforderlich.
Die Biotoptypen der Wertstufe III (mittlere Bedeutung) sind Ergänzungskriterien.
Hier ist die Kombination mit den anderen Schutzgütern oder der Zusammenhang mit
dem kreisweiten Biotopverbund sowie mit einem bereits bestehenden Landschaftsschutzgebiet erforderlich.
In der Karte 4 „Zielkonzept“ sind diese Gebiete ocker dargestellt.
-
Vorrangige Entwicklung und
Wiederherstellung in Gebieten mit aktuell überwiegend geringer bis sehr
geringen Bedeutung für alle Schutzgüter
In dieser Kategorie sind die Gebiete mit einer überwiegend geringen bis sehr
geringen Bedeutung für den Tier- und Pflanzenartenschutz, für das
Landschaftsbild, für Boden/Wasser und für Klima/Luft enthalten. Die
entscheidenden Vorraussetzungen für die Einstufung in diese Kategorie sind
Lage, Standortbedingungen und Entwicklungsmöglichkeit des Gebietes im
Sinne des kreisweiten Biotopverbundes.
Bei dieser Kategorie steht die Bewertung der Lage im Naturraum sowie die
vorhandenen Standortbedingungen und die Entwicklungsfähigkeit im Vordergrund.
In der Karte 4 „Zielkonzept“ sind diese Gebiete gelb dargestellt.
- Umweltverträgliche
Nutzung in allen übrigen Gebieten mit aktuell sehr geringer bis
mittlerer Bedeutung für alle Schutzgüter
In dieser Kategorie sind die Gebiete mit einer sehr geringen bis mittleren
Bedeutung für Arten und Biotope, Boden/Wasser, Klima/Luft und Landschaftsbild
enthalten. Diese Gebiete sind i. d. R. intensiv von der Land- oder
Forstwirtschaft genutzt; kleinräumig liegen auch Sondernutzungen wie z. B.
Bodenabbau, Baumschulen und Golfplätze vor.
Bei dieser Kategorie steht die Bewertung der heute aktuell vorliegenden
Bedeutung des jeweiligen Gebietes für ein Schutzgut im Vordergrund; eine
Kombination mehrerer Schutzgüter ist möglich.
In der Karte 4 „Zielkonzept“ sind dies Gebiete beige dargestellt.
In den Erläuterungen der Ziele für die zehn Naturräume (siehe Abschnitte 4.2.1 bis 4.2.10) werden jeweils die fettgedruckten Begriffe der einzelnen Zielkategorie genannt. Das Kreisgebiet wird flächendeckend den o. g. fünf Zielkategorien zugeordnet. Eine Ausnahme besteht für die Siedlungs- und Siedlungsrandgebiete. Hier erfolgt nur eine Zuordnung zu den drei Zielkategorien: Verbesserung (hellrot), Sicherung und Verbesserung (ocker) sowie vorrangige Entwicklung und Wiederherstellung (gelb). Die Kategorie Verbesserung wird in Siedlungsgebieten für das Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten mit sehr hoher Bedeutung angewendet.
Tabelle 4.1‑2: Zu erhaltende oder zu entwickelnde Biotopkomplexe / Landschafts- und Nutzungstypen
|
Biotopkomplexe / Landschafts- und Nutzungstypen |
Buchstabencode |
Wälder |
naturnahe Feuchtwälder (nass) |
Wn |
naturnahe Wälder frischer Standorte |
Wf |
|
naturnahe Wälder trockener Standorte |
Wt |
|
Auen/Niederungen |
Auen/Niederungen mit hohem Dauervegetationsanteil |
N |
naturnahe Gewässer |
Gw |
|
offene Grünland-Komplexe Wiesenvogelbrutgebiete/ Weißstorch |
G |
|
artenreiche Grünlandgebiete frischer/feuchter Standorte |
Gf |
|
Moore |
naturnahe Hochmoore |
M |
Hochmoorregenerationsgebiete |
Mr |
|
Finndorfsche Moorsiedlung mit typischer Zonierung |
Mf |
|
Heiden u. Magerrasen |
Heiden und Magerrasen |
H |
Agrargebiete |
Agrargebiete mit gewässer- und bodenschonender landwirtschaftlicher Nutzung / Plaggenesch |
Al |
Agrargebiete mit einem hohen Kleinstrukturanteil |
Agrargebiete mit hohem Heckenanteil (Weißdorn, einzeilig mit Überhälter Eiche/Esche) |
Ah |
Agrargebiete mit hohem Kleinstrukturanteil, Grünland, Obstwiesen und Kopfbäume (Steinkauz) |
Akg |
|
Agrargebiete mit hohem Kleinstrukturanteil, Baumreihen, Feldgehölze und Waldflächen |
Akb |
|
Siedlungsgebiete |
Agrar-/Siedlungsgebiete mit bedeutsamen Grünzügen und –verbindungen |
A/S |
Siedlungsgebiete mit hohem Anteil an Vegetationselementen |
Bereich zwischen Siedlungsrandgeb. |
|
Siedlungsrandgebiete / Ortsränder mit typischer Zonierung |
Streifen um die Siedlung |
[1] Ökologische Verbundsysteme umfassen, über die Sicherungs- und Entwicklungsbereiche des Biotopverbundsystems hinaus, noch weitere erforderliche Bereiche zur Sanierung und Entwicklung besonderer Boden-, Wasser- und Klimafunktionen