2              Fachliche Vorgaben                                          

 

Vorgaben aus dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz und untergesetzliche Vorgaben:

 

-               "Die Naturschutzbehörde hat für ihr Gebiet einen Landschafts­rahmenplan auszuarbei­ten und fortzuschreiben." §5 [1] Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatG)

-               „Richtlinie für die Ausarbeitung und Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans nach
§ 5 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes“ Runderlass des MU vom 1.06.2001

 

Niedersächsische Landschaftsprogramm, Hannover 1989

 

Naturschutzfachliche Hinweise aus den Veröffentlichungen der Fachbehörde für Naturschutz „Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen“ (INFO-DIENST):

-               „Hinweisen zur Ausarbeitung und Fortschreibung des Landschaftsrahmenplan“
(INFO-DIENST, Nr. 3/2001)

-               „Erfassung und Bewertung des Landschaftsbildes“ von Köhler und Preiß
(INFO-DIENST, Nr. 1/2000)

-               „Arbeitshilfe Boden und Wasser im Landschaftsrahmenplan“ von Susanne Jungmann (INFO-DIENST, Nr. 2/2004)

-               „Schutzgut Klima/Luft in der Landschaftsplanung“ von Mosimann, Frey und Trute
(INFO-DIENST, Nr. 4/1999)

 

 

Schreiben der Fachbehörde für Naturschutz

(bis zum 31.12.2004 NLÖ, Niedersächsisches Landesamt für Ökologie, Hildesheim

seit dem 1.1.2005 NLWKN, Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz – Betriebsstelle Hannover-Hildesheim – Geschäftsbereich Naturschutz, Hannover):

-               Protokoll der Vorbesprechung zur Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans Verden, Schreiben vom 9.07.2002

-               Daten für die Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans, Schreiben vom 9.07.2002

-               Daten für die Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans , Schreiben vom 11.09.2002

-               Landschaftsrahmenplan (LRP) für den Landkreis Verden, Hinweise zum Zielkonzept aus landesweiter Sicht, Schreiben vom 26.09.2002

-               Landschaftsrahmenplan: Hinweise zum Zielkonzept aus landesweiter Sicht, Ergänzungen, Schreiben vom 6.11.2002

-               Landschaftsrahmenplan: Schutzgut Boden/Wasser, Schreiben vom 6.05.2003

-               Landschaftsrahmenplan, PNV digital, Schreiben vom 25.07.2005

 

Schreiben der Bezirksregierung Lüneburg als obere Naturschutzbehörde

(Fachaufsicht für den Landkreis bis zum 31.12.2004):

-               Landschaftsrahmenplan, Schreiben vom 5.03.2003

 

 

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