5.2.3.3     Verbesserung der Einbindung der Siedlungsränder in die Landschaft

Wie Karte 2 „Landschaftsbild“ zu entnehmen ist, weist ein Teil der Siedlungsränder in Königslutter einen störenden übergang in die Landschaft auf. In der Regel handelt es sich um Ortsränder, die im Verlauf der jüngeren Bautätigkeiten zur Siedlungserweiterung und im Hinblick auf die Bereitstellung von Gewerbeflächen entstanden sind. An anderen Abschnitten fehlt der harmonische übergang in die Landschaft, obwohl seit der Bautätigkeit Jahrzehnte vergangen sind. Nicht zuletzt sind auch einige ältere Ortsteile nicht so eingebunden, wie es früher noch üblich war. Seinerzeit ergab sich eine nutzungsabhängige Zonierung um die Ortschaften. Unmittelbar an die Häuser angrenzend befanden sich (Gemüse-)Gärten und Kälberweiden, dann folgten Obstwiesen, die schließlich an äcker grenzten. Das Ergebnis dieser typischen Nutzungsabfolge ist ein als harmonisch empfundener strukturreicher Ortsrand, der die Siedlung in die Landschaft einbettet.

Aufgrund der veränderten ökonomischen Rahmenbedingungen entstehen diese Ortsränder heute nicht mehr von selbst, vielmehr müssen sie geplant, und von verschiedenen Akteuren umgesetzt werden. Die Stadt spielt bei der Umsetzung eine wichtige Rolle. Sie sollte

 

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[1] Sofern nicht im Einzelfall die Einrichtung ortnaher flächenhafter Strukturen wie Obstwiesen Priorität hat.