5.3.11 Fischerei

 

Die Fischereiwirtschaft als ergänzende Einnahmequelle für die Landwirtschaft wird im Kreis­gebiet nur in sehr geringem Maße durchgeführt. Die vorhandenen Teichanlagen (z. B. in Langwedel und Armsen) sind grundsätzlich mit Schönungsteichen ausgestattet. Probleme mit dem Artenschutz sind bisher nicht aufgetreten.

 

Die Angelnutzung findet schwerpunktmäßig an den Gewässern Weser, Aller und Wümme statt, die Fischereibezirke bilden. Die Fischereigenossenschaften, die für die Fischereibezirke als Fischereiberechtigte gelten, verpachten die Angelrechte an die örtlichen Fischereivereine. Vereinsintern werden die Uferbereiche bekannt gegeben, die nicht genutzt werden sollten, um die im Röhricht lebenden Arten nicht zu stören.

 

An den Gewässern im Kreisgebiet besteht gem. Nds. Fischereigesetz ein Fischereirecht., das dem jeweiligen Eigentümer des Gewässers zusteht. Für ein Gewässer besteht die sog. Hegepflicht, d.h. der Fischereiberechtigte hat die Pflicht, eine der Größe und Art des Gewässers entsprechenden Fischbestand zu erhalten und zu hegen. Das Fischereirecht regelt auch das wie? des Uferbetretungsrechtes: wer ein Fischereirecht ausübt, hat dabei auf die natürlichen Lebensgemeinschaften im Gewässer und an seinen Ufern, insbesondere auf seltene Pflanzen- und Tierarten angemessen Rücksicht zu nehmen.

 

Die Altgewässer in den Überschwemmungsgebieten sind i. d. R. als gesetzlich geschützte Biotope gem. § 28 a NNatG ausgewiesen. Maßnahmen zur Offenhaltung sowie zur Entschlam­mung sind nur im Einvernehmen mit dem Landkreis als untere Naturschutzbehörde möglich.

 

Die örtlichen Vereine werden im Rahmen von Schutzgebietsverfahren sowie bei der Festle­gung der Folgenutzung von neu entstehenden Abbaugewässern vielfach direkt angesprochen und mit einbezogen. Hierbei wird sich i. d. R. auf eine Zonierung der Uferbereiche geeinigt. Im Einzelfall sind artenschutzfachlich fischfreie und nicht beangelte Abbaugewässer erwünscht, denn für bestimmte Amphibien, wie z. B. den Kammmolch, sind sie zwingend erforderlich.

 

 

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