3.2.2.2         Wesentliche überlagernde Beeinträchtigungen

Die Wahrnehmung der Landschaft ist ein komplexes Geschehen, dass die Summe aller sinnlich erfahrbaren landschaftlichen Gegebenheiten umfasst (visuell, akustisch und olfaktorisch). Alle Faktoren, die das Landschaftserlebnis einschränken oder zu einem negativen Landschaftserlebnis führen sind als Beeinträchtigung aufzufassen[1].

Beeinträchtigungen, die nicht als Bestandteil einer Landschaftsbildeinheit wahrgenommen werden, sondern die landschaftliche Eigenart mit einem negativen visuellen, akustischen oder olfaktorischen Eindruck überlagern, werden im folgenden beschrieben und bewertet.

Die Wirkzonen störender Landschaftselemente, Gerüche und Geräusche sind in Abhängigkeit von Art und Ausprägung des Objektes, der Qualität der umgebenden Landschaft (Landschaftsgestalt und –ausstattung) sowie von der Intensität visueller, akustischer und olfaktorischer[2] Beeinträchtigungen unterschiedlich.

In der Karte 2 „Landschaftsbild“ sind die Quellen der Beeinträchtigung dargestellt, nicht ihre jeweiligen „Auswirkungsbereiche“. Im folgenden werden die als „wesentliche überlagernde Beeinträchtigungen“ dargestellten Bauwerke und Anlagen aufgeführt (vgl. auch "Hinweise zur Ausarbeitung und Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans"[3]). Zu jedem Legendenpunkt wird aufgelistet, in welchen Naturräumen die jeweilige Beeinträchtigung vorkommt.

Verkehrstrassen

Der Schwerpunkt der Beeinträchtigungen durch den Straßen- und Schienenverkehr liegt in der großflächigen Verlärmung (siehe Textkarte„Verlärmung an vielbefahrenen Straßen“, S. 20). Außer der Lärmbelastung spielt beim Straßen- und Schienenverkehr auch die visuelle Beeinträchtigung eine Rolle. Nach technischen Standards ausgebaute Straßenabschnitte mit fehlender landschaftlicher Einbindung wirken optisch zerschneidend. Straßen und Gleiskörper bilden, sofern sie in Damm- oder Brückenlage verlaufen, künstliche visuelle Barrieren, die naturräumliche Abgrenzungen überprägen können. Dies ist zum Beispiel im Übergang der Langwedeler Niederung in die Weser- und Aller-Aue bei Langwedel/ Förth der Fall.

Die olfaktorische Belastung durch Abgase, Staub etc. betrifft vor allem den Straßennahbereich, wodurch von Zerschneidung und Verlärmung belastete Erholungsgebiete zusätzlich beeinträchtigt werden.

 

Überregionale Schienenverbindung

Bundesautobahn

Überregionale Straßenverbindung

Quellen, Methodik:

Auswahl aus der topographischen Karte

Übernahme aus der topographischen Karte,

Verkehrszählungen (Landkreis Verden 2002a, Niedersächsisches Landesamt für Straßenbau 2002)

Signatur in der Karte 2:

 

 

Tabelle 3.2.2‑11: Überregionale Schienenverbindungen in den Naturräumen

Nr.

Naturraum

Gebiet

612

Wesermarschen

Bahnstrecke Hannover - Bremen

630

Achim-Verdener Geest

Bahnstrecke Hannover - Bremen

Bahnstrecke Bremen - Hamburg

631

Wümmeniederung

Bahnstrecke Bremen - Hamburg

620

Verdener Wesertal

Bahnstrecke Hannover - Bremen

627

Aller-Talsandebene

Bahnstrecke Hannover - Bremen

 

Tabelle 3.2.2‑12: Bundesautobahnen in den Naturräumen

Nr.

Naturraum

Gebiet

612

Wesermarschen

BAB 1

630

Achim-Verdener Geest

BAB 27

631

Wümmeniederung

BAB 27 / Bremer Kreuz

BAB 1 / Bremer Kreuz

620

Verdener Wesertal

BAB 1

Überregionale Straßenverbindungen

Überregionale Straßenverbindungen durchschneiden alle Naturräume im Kreisgebiet. Eine Häufung der Beeinträchtigungen liegt im Bereich des Siedlungsbandes Uphusen – Achim – Langwedel – Verden vor.

Gewerbliche bzw. landwirtschaftliche Anlagen, Infrastruktureinrichtungen

Industrie- oder Gewerbeanlage/-gebiet

Zur visuellen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes führen vor allem großflächige Gewerbe- und Industrieansiedlungen in der Peripherie von Siedlungen oder im Außenbereich (vgl. Fettdruck). Insgesamt nehmen die flächigen Gewerbe- und Industrieanlagen über 1000 ha ein (ca. 1,3% des Kreisgebietes).

Fehlende Eingrünung sowie hochaufragende Gebäude oder Produktionseinrichtungen (Silos, Schornsteine) beeinträchtigen durch Kulissenwirkung angrenzende überwiegend ländlich geprägte Landschaftsräume. Zeitweise olfaktorische Beeinträchtigungen gehen von den Standorten des Tierfutterherstellers Effem (Verden), der Konservenfabrik Buss (Ottersberg) und der Keksfabrik Freitag (Verden) aus [4]..Durch den Betrieb gewerblicher Anlagen sowie Anliefer-, Vertriebs- und Kundenverkehr kommt es zu Lärmbelastungen.

 

Industrie- oder Gewerbeanlage/-gebiet

Quellen, Methodik:

Biotopkartierung (CIR Luftbilder 2001), Gewerbeflächeninformation[5] des LK Verden, Geländeerhebungen 2002

Signatur in der Karte 2:

 

 

 

 

 

 

 

 

Textkarte 3.2-1: Verlärmung an vielbefahrenen Straßen

 

 

 

 

 

 

 

Tabelle 3.2.2‑13: Industrie- oder Gewerbeanlagen/-gebiete in den Naturräumen
(Fettdruck: großflächige Ansiedlungen)

Nr.

Naturraum

Gebiet

612

Wesermarschen

Gewerbegebiete Uphuser und Biedener Mehren

Nordwestl. Ortsgebiet Achim

630

Achim-Verdener Geest

Gewerbepark Achim-Uesen, Gewerbegebiet Baden

Gewerbepark an der Autobahn (Oyten) und angrenzende kleinere Gewerbeeinheiten

3 kleinere Gewerbestandorte (Bassener Kamp, Heinsberg, Großhollen)

Gewerbegebiet Ottersberg Bahnhof

Einkaufszentrum Dodenhof in Posthausen

4 Gewerbestandorte in Dauelsen

Gewerbegebiete Verden Mitte, Süd, Siemensstraße, Weserstraße Nord und Finkenberg-Ost sowie einige kleinere Gewerbestandorte innerhalb Verdens

Gewerbegebiet Weitzmühlen

Gewerbegebiet Bahnhof Kirchlinteln

2 Gewerbestandorte in Kirchlinteln

Gewerbegebiet Walle

Gärtnersiedlung Bendingbostel (Erwerbsgartenbau)

Gewerbestandort am südl. Ortsrand von Bendingbostel

Gewerbestandort am südl. Ortsrand von Neddenaverbergen

631

Wümmeniederung

Bremen-Uphusen (westl. Bremer Kreuz)

634

Zevener Geest

Gewerbegebiet Ottersberg

3 Gewerbestandorte verteilt im Gebiet

620

Verdener Wesertal

Gewerbegebiet Morsum

621

Thedinghäuser Vorgeest

7 Gewerbestandorte in Thedinghausen

4 Gewerbestandorte in Emtinghausen

Weitere kleinere Gewerbestandorte verteilt im Gebiet

627

Aller-Talsandebene

Gewerbegebiet Hülsen

1 Gewerbestandort in Dörverden an der B 215

 

Erdgasförderung

Wie andere Gewerbe- und Industrieanlagen beeinträchtigen Anlagen zur Erkundung bzw. Förderung von Erdgas aufgrund fehlender Eingrünung und technisch-funktioneller visueller Wirkung das Landschaftsbild. Sie befinden sich in der Regel ohne Anbindung an Siedlungen verstreut in der Landschaft, z.T. auch in Landschaftsbildeinheiten mit hoher und sehr hoher Bedeutung.


Erdgasförderung

Quellen, Methodik:

Nachrichtl. Übernahme (LANDKREIS VERDEN 2002b), Geländeerhebungen 2002

Signatur in der Karte 2:

 

Tabelle 3.2.2‑14: Erdgasförderanlagen in den Naturräumen

Nr.

Naturraum

Gebiet

630

Achim-Verdener Geest

6 Anlagen rund um Völkersen und Neuenfelde

nördl. Walle

2 Anlagen zwischen Kirchlinteln und Walle

nördl. Odeweg

südöstl. Weitzmühlen

westl. Groß Heins

südl. Groß Heins

634

Zevener Geest

nordöstl. Otterstedt

 

Sendemast

Mastenartige Baukörper – dazu gehören Sendemastanlagen, Freileitungstrassen und Windenergieanlagen – sind technische Elemente, die in Abhängigkeit von Bauart und Höhe der Masten zu beträchtlichen visuellen Störungen des Landschaftsbildes führen.

In ihrer Gesamtheit führt die hohe Dichte der verschiedensten mastenartigen Bauwerke im Landkreis Verden zu einer Beeinträchtigung der landschaftsästhetisch besonders wirksamen Weit- und Fernsichterlebnisse, da sie in ihrer beeinträchtigenden Wirkung auch in die nicht direkt belasteten Räume ausstrahlen.

Sendemastanlagen sind grundsätzlich problematisch, da sie funktionell an einen exponierten Standort gebunden sind[6]. Das gesamte Kreisgebiet ist von einem dichten Netz 40 bis 60 m hoher Mobilfunkeinrichtungen überzogen. Eine besonders hohe Fernwirkung besitzen die Sendeeinrichtungen auf dem Steinberg (Lage auf der höchsten Erhebung im Kreisgebiet, bauartbedingte Fernwirkung durch Betriebsgeschoss) und bei Luttum (große Höhe, rot-weißer Signalanstrich).

 

Sendemast

Quellen, Methodik:

Nachrichtl. Übernahme (LANDKREIS VERDEN 2002b),
Geländeerhebungen 2002

Signatur in der Karte 2:

 

Tabelle 3.2.2‑15: Sendemasten in den Naturräumen

Nr.

Naturraum

Gebiet

612

Wesermarschen

östl. Uphuser Mehren

630

Achim-Verdener Geest

Oytermühle

Schaphusen

Bassen

2 Sendemasten nördl. Uphusen

3 Sendemasten nördl. Achim

zwischen Daverdener Brand und Langwedeler Moor

630

Achim-Verdener Geest

östl. Dauelsen

im Norden Stadtgebiet Verden

zwischen Kirchlinteln und Verden

nördl. Luttum

südöstl. Bendingbostel

3 Sendemasten am Steinberg zwischen Völkersen und Holtum

nördl. Langwedel

südwestl. Kirchlinteln

631

Wümmeniederung

westl. Ottersberg

632

Hamme-Oste-Niederung

westl. Wilhelmshausen

634

Zevener Geest

nördl. Ottersberg

583

Mittelweser

im Norden Ortsgebiet Barme

621

Thedinghäuser Vorgeest

südöstl. Riede

627

Aller-Talsandebene

nordwestl. Hülsen

 

Silo

Silos beeinträchtigen als hoch aufragende Anlagen durch Kulissenwirkung angrenzende überwiegend ländlich geprägte Landschaftsräume. Fehlende Eingrünung verschärft die ungünstige Wirkung.

 

Silo

Quellen, Methodik:

Geländeerhebungen 2002

Signatur in der Karte 2:

 

Tabelle 3.2.2‑16: Silos in den Naturräumen

Nr.

Naturraum

Gebiet

630

Achim-Verdener Geest

Ortsgebiet Holtebüttel

Bahnhof Kirchlinteln

südl. Weitzmühlen

621

Thedinghäuser Vorgeest

nördl. Morsum

627

Aller-Talsandebene

nördl. Stemmen

 

Hochspannungsfreileitung

Die hohe Dichte der das Kreisgebiet durchziehenden Freileitungstrassen ist als schwerwiegende Beeinträchtigung zu werten. Dargestellt in der Karte 2 „Landschaftsbild“ sind Anlagen mit 110 kV, 220 kV und 380 kV. Neben der punktuellen Beeinträchtigung am Standort des Trägers kommt es zu linearen Beeinträchtigungen durch Zerschneidung der Landschaft.

Alle Naturräume des Kreisgebietes werden von Hochspannungsfreileitungen durchschnitten oder tangiert. In der offenen Auenlandschaft sind diese Beeinträchtigungen besonders weitreichend. Zudem handelt es sich hier überwiegend um Höchstspannungsleitungen, die beträchtliche Höhen und Spannweiten erreichen. Besonders schwerwiegend beeinträchtigt ist die Weseraue im Bereich von östlich Langwedel über Eissel bis Hönisch, wo mehrere Freileitungstrassen parallel verlaufen.

 

Hochspannungsfreileitung

Quellen, Methodik:

Auswertung des Regionalen Raumordnungsprogrammes (LANDKREIS VERDEN 1990), Geländeerhebungen 2002

Signatur in der Karte 2:

 

Windkraftanlage

Windkraftanlagen führen zu vielfältigen optischen Beeinträchtigungen. Aufgrund ihrer großen Höhe[7] heben sie sich dominant gegen die Horizontlinie ab, was besonders in der durch die niedrige Horizontlinie geprägten Flussniederung störend wirkt. Die Rotorbewegung verursacht landschaftsfremde Licht- und Schatteneffekte. Bestehender landschaftliche Ordnungs- und Leitstrukturen (Reliefmerkmale, Gehölzstrukturen) werden überlagert und verfremdet. In allen Fällen sind Unmaßstäblichkeit gegenüber natürlichen (z.B. markanter Einzelbaum) und historisch gewachsenen Landschaftselementen (z.B. Kirchturm) negativ zu bewerten. Gruppen von Windkraftanlagen, die aus verschiedenen Masttypen (Vollmasten, Gittermasten) zusammengestellt sind, wirken ästhetisch besonders ungünstig.

 

Windkraftanlage

Quellen, Methodik:

Nachrichtl. Übernahme (LANDKREIS VERDEN 2002b). Geländeerhebungen 2002

Signatur in der Karte 2:

 

Tabelle 3.2.2‑17: Windkraftanlagen in den Naturräumen

Nr.

Naturraum

Gebiet

630

Achim-Verdener Geest

2 Anlagen südwestl. Sagehorn

Bockhorst

2 Anlagen östl. Bassen

nördl. Posthausen

3 Anlagen östl. Borstel

3 Anlagen südwestl. Holtum

südöstl. Langwedel

nördl. Luttum

634

Zevener Geest

2 Anlagen westl. Eckstever

620

Verdener Wesertal

nördl. Dörverden

4 Anlagen westl. Wahnebergen / Stedebergen

5 Anlagen südl. Blender

nordöstl. Eißel

2 Anlagen östl. Clüverswerder

621

Thedinghäuser Vorgeest

10 Anlagen Beppener Bruch (südl. Thedinghausen)

 

Tierhaltung

Anlagen zur Tierhaltung sind im gesamten Kreisgebiet verbreitet und tragen durch ihre Vielzahl in Verbindung mit der normierten Bauweise zur Minderung landschaftlicher Eigenart bei.

Visuelle Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Stallanlagen ergeben sich aus den nachstehend aufgeführten Faktoren. Dabei können im Einzelfall ein oder mehrere Gründe für die Erfassung und Darstellung maßgeblich sein. Berücksichtigt wurden sowohl Art und Ausführung des einzelnen Bauwerkes als auch der gesamträumliche Kontext:

1      an technisch-funktionalen Gesichtspunkten ausgerichtete Gestaltung (normierte, „konfektionierte“ Bauweise), landschaftsfernes Erscheinungsbild

2      Ungünstige Lage, d. h. unvorteilhafte Platzierung im Geländerelief: sichtexponiert, in Oberhang- oder Kuppenlage, „Präsentierteller“

3      Mangelhafte oder fehlende landschaftliche Einbindung durch Bepflanzung

4      Visuelle Dominanz: Großflächigkeit oder Überdimensioniertheit des einzelnen Bauwerkes (z. B. Rinderlaufstall bei Theten, Pferdestall bei Bockhorst); Häufung mehrerer Einzelanlagen (z. B. Schweineställe nördl. Neddenaverbergen, Putenställe bei Groß Sehlingen) oder Kombination verschiedener landwirtschaftlicher Anlagen (Stallanlage, Güllebehälter, Futtersilo und z. T. sehr großflächige Feldmieten)

5      Störung des harmonisch gewachsenen Ortsrandes.

 

Von olfaktorischen Beeinträchtigungen (= geruchlichen Störungen) ist in erster Linie im unmittelbaren Umkreis von Anlagen zur Großbestandshaltung (Schweine- und Geflügelmast) auszugehen. Grundsätzlich führt die bei der heutigen Form der Tierhaltung praktizierte Güllewirtschaft regelmäßig in Frühjahr und Herbst zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Landschaftserlebnisses. Kartographisch ist die räumlich und zeitlich wechselnde Geruchsbelastung schwer darstellbar. Die olfaktorische Beeinträchtigung wird daher ohne Abgrenzung konkreter Wirkräume vereinfachend zusammen mit der visuellen Beeinträchtigung mit dem Punktsymbol für Tierstall dargestellt.

 

Tierhaltung

Quellen, Methodik:

Luftbildauswertung (CIR Luftbilder 2001), Geländeerhebungen 2002

Signatur in der Karte 2:

 

Lagerstättenabbau / Abgrabung

Bodenabbau bewirkt durch Flächenverzehr, Zerstörung der Vegetationsdecke und Veränderung des Reliefs erhebliche visuelle Beeinträchtigungen („Landschaftsschaden“). Hinzu kommen Belastungen durch Lärm- und Staubentwicklung während des Abbaus und durch LKW-Verkehr. Schwerpunkt der Beeinträchtigung ist der auf den geestrandnahen Bereich konzentrierte Sandabbau.

 

Lagerstättenabbau / Abgrabung

Quellen, Methodik:

Nachrichtl. Übernahme (LANDKREIS VERDEN 2002b), LRP LANDKREIS VERDEN 1995, Geländeerhebungen 2002

Signatur in der Karte 2:

 

Tabelle 3.2.2‑18: Lagerstättenabbau / Abgrabungen in den Naturräumen

Nr.

Naturraum

Gebiet

630

Achim-Verdener Geest

2 Abbaugebiete östl. Achim

2 Abbaugebiete westl. Daverdenerbruch bzw. nördl. Häsefeld

westl. Kirchlinteln

nördl. Luttum

620

Verdener Wesertal

westl. Stedebergen

zwischen Bierden und Eißel

zwischen Üserhütte und Werder

 

Kläranlage

Von Kläranlagen können je nach Witterung (Temperatur, Windrichtung) auch in weiter entfernte Gebiete hineinwirkende Beeinträchtigungen geruchlicher Art ausgehen. Hinzu kommen optische Beeinträchtigungen durch die bauliche Anlage, die je nach Größe und landschaftlicher Einbindung unterschiedlich sind.

 

Kläranlage

Quellen, Methodik:

Auswertung RROP, Geländeerhebungen 2002

Signatur in der Karte 2:

 

Tabelle 3.2.2‑19: Kläranlagen in den Naturräumen

Nr.

Naturraum

Gebiet

630

Achim-Verdener Geest

nordwestl. Verden

westl. Dörverden

631

Wümmeniederung

westl. Ottersberg

nördl. Breitenmoor

620

Verdener Wesertal

nordöstl. Eißel

zwischen Bierden und Clüverswerder

 

Deponie

Deponien bewirken visuelle Beeinträchtigungen, die je nach Größe des Deponiekörpers, Abfallart und landschaftlicher Einbindung Anlage unterschiedlich sind. Je nach Witterung (Temperatur, Windrichtung) können von Deponien auch in weiter entfernte Gebiete hineinwirkende Beeinträchtigungen geruchlicher Art ausgehen. Hinzu kommen ggf. Beeinträchtigungen durch Verwehung von Staub und Abfall, sowie Lärmbelastungen durch den Betrieb der Deponie sowie an- und abfahrende LKW.

 

Deponie

Quellen, Methodik:

Auswertung des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP, LANDKREIS VERDEN 1990), LRP LANDKREIS VERDEN 1995, Geländeerhebungen 2002

Signatur in der Karte 2:

 

Tabelle 3.2.2‑20: Deponien in den Naturräumen

Nr.

Naturraum

Gebiet

630

Achim-Verdener Geest

westl. Weitzmühlen

634

Zevener Geest

nördl. Ottersberg

621

Thedinghäuser Vorgeest

südl. Thedinghausen

627

Aller-Talsandebene

nördl. Hülsen

 

Freizeitanlage / -gebiet

Freizeitanlagen und Freizeitgebiete nehmen über 200 ha ein (ca. 0,3% des Kreisgebietes). Sie stellen in erster Linie optische Beeinträchtigungen dar, zumal sie sich häufig in landschaftlich besonders reizvollen Lagen (z.B. Ottersberger See) befinden. Störungsrelevant ist das ubiquitäre, naturferne Erscheinungsbild sowie der ausgedehnte Flächenentzug. Saisonabhängig treten akustische Belastungen auf.

 

Freizeitanlage / -gebiet

Quellen, Methodik:

Freizeitkarte für den Landkreis Verden (LANDKREIS VERDEN 1992), Geländeerhebungen 2002

Signatur in der Karte 2:

 

Tabelle 3.2.2‑22: Freizeitanlagen / -gebiete in den Naturräumen

Nr.

Naturraum

Gebiet

630

Achim-Verdener Geest

westl. Walle (Golfplatz)

im Dreieck Ueserdicken - Badenermoor - Borstel (Golfplatz, Nordhornsberg)

Freizeitpark Verden

634

Zevener Geest

südöstl. Otterstedt (Otterstedter See)

 

Campingplatz

Campingplätze verursachen visuelle Beeinträchtigungen, zumal sie sich schwerpunktmäßig in landschaftlich besonders reizvoller Lage in der Weseraue befinden („Wesercamping“). Störungsrelevant ist das ubiquitäre Erscheinungsbild (Dauercamper, Sanitärgebäude etc.) sowie der Flächenentzug. Saisonabhängig treten Lärmbelastungen durch den Betrieb und den An- und Abreiseverkehr auf.

 

 

 

Campingplatz

Quellen, Methodik:

Freizeitkarte für den Landkreis Verden (LANDKREIS VERDEN 1992), Geländeerhebungen 2002

Signatur in der Karte 2:

 

Tabelle 3.2.2‑23: Campingplätze in den Naturräumen

Nr.

Naturraum

Gebiet

630

Achim-Verdener Geest

Kükenmoor

631

Wümmeniederung

südwestl. Oyten (Oyten am Berg)

620

Verdener Wesertal

2 Plätze südl. Stedebergen (Landwehrsee)

2 Plätze südl. Etelsen (südl. des Schleusenkanals, Hagen, an Weserschleife)

7 Plätze entlang der Weser westl. von Achim / Bierden

 

 

Sport-Flugplatz

Der Sport-Flugplatz in der Verdener Geest (Naturraum 630) westl. Walle verursacht durch das technische, naturferne Erscheinungsbild sowie den ausgedehnten Flächenentzug visuelle Beeitnrächtigungen. Zeitweise treten Lärmbelästigungen auf.

 

Sportflugplatz

Quellen, Methodik:

Freizeitkarte für den Landkreis Verden (LANDKREIS VERDEN 1992), Geländeerhebungen 2002

Signatur in der Karte 2:

 

 

Siedlungsrand mit störendem Übergang

Siedlungsränder mit störendem Übergang sind im Kreisgebiet weit verbreitet. Abgesehen von wenigen rundum harmonisch in die Landschaft eingebundenen Ortschaften (vgl. S. 17, Siedlungsrand mit harmonischem Übergang) weisen alle Ortschaften auf kürzeren oder längeren Abschnitten schlecht eingebundene Siedlungsränder auf.

 

 

Quellen, Methodik:

Geländeerhebung 2002

Signatur in der Karte 2:

 (Zickzacklinie, rosa unterlegt)

 

Fernwirkung visueller Beeinträchtigungen

Einzelne punktförmige Landschaftselemente (z. B. Windkraftanlagen, Sendemasten oder Silos) wurden aufgrund ihrer sichtexponierten Lage oder auffälligen baulichen Ausführung (Höhe, Größe) als visuelle Beeinträchtigung mit großer Fernwirkung – weit über den direkt betroffenen Landschaftsraum hinaus – identifiziert. Das jeweilige Punktsymbol ist in diesen Fällen in Karte 2 „Landschaftsbild“ durch die unten dargestellte Signatur ergänzt.

Vor allem die landschaftsästhetisch besonders wirksamen Weit- und Fernsichterlebnisse vom Geestrand und aus der Verdener Geest (630.02), z. B. bei Schülingen, werden durch die hohe Dichte mastenartiger Bauwerke in der Weser-Aller-Niederung beeinträchtigt.

 

Fernwirkung

Quellen, Methodik:

Geländeerhebung 2002

Signatur in der Karte 2:

 

 

Tabelle 3.2.2‑24: Fernwirkung visueller Beeinträchtigungen in den Naturräumen

Nr.

Naturraum

Beeinträchtigungs-

grund

Gebiet

612

Wesermarschen

Sendemast

östl. Uphusermehren

630

Achim-Verdener Geest

Silo

Ortsgebiet Holtebüttel

nordwestl. Kirchlinteln

südwestl. Weitzmühlen

Sendemast

Oytermühle

Schaphusen

Bassen

2 Sendemasten nördl. Uphusen

3 Sendemasten nördl. Achim

zwischen Daverdener Brand und Langwedeler Moor

östl. Dauelsen

im Norden Ortsgebiet Verden

zwischen Kirchlinteln und Verden

südl. Weitzmühlen

südöstl. Bendingbostel

3 Sendemasten im Dreieck Heidkrug-Bornkamp-Holtum

nördl. Langwedel

südwestl. Kirchlinteln

Windkraftanlage

2 Anlagen südwestl. Sagehorn

Bockhorst

2 Anlagen östl. Bassen

nördl. Posthausen

3 Anlagen östl. Borstel

3 Anlagen südwestl. Holtum

südöstl. Langwedel

nördl. Luttum

631

Wümmeniederung

Sendemast

westl. Ottersberg

 

632

Hamme-Oste-Niederung

Sendemast

westl. Wilhelmshausen

634

Zevener Geest

Sendemast

nördl. Ottersberg

Windkraftanlagen

2 Anlagen westl. Eckstever

583

Mittelweser

Sendemast

im Norden Ortsgebiet Barme

620

Verdener Wesertal

Windkraftanlage

nördl. Dörverden

4 Anlagen westl. Wahnebergen / Stedebergen

5 Anlagen südl. Blender

nordöstl. Eißel

2 Anlagen östl. Clüverswerder

621

Thedinghäuser Vorgeest

Silo

nördl. Morsum

Sendemast

südöstl. Riede

Windkraftanlage

10 Anlagen im Beppener Bruch (südl. Thedinghausen)

627

Aller-Talsandebene

Silo

nördl. Stemmen

Sendemast

nordwestl. Hülsen

 

 

Lärmbänder > 45 dB(A) an Straßen bei angenommener freier Schallaus­brei­tung

Der Schwerpunkt der Beeinträchtigungen durch den Straßen- und Schienenverkehr* liegt in der großflächigen Verlärmung. Das stetige Anwachsen des Kfz-Verkehrs in den vergangenen Jahrzehnten hat zur Verkleinerung der unzerschnittenen verkehrsarmen Räume und zur Ausweitung der mit mehr als 45 dB(A) Lärm belasteten Gebiete geführt (vgl. Textkarte „Verlärmung an vielbefahrenen Straßen“, S. 20).

Besonders weitreichend ist die Verlärmung entlang der Autobahnen, die pro Straßenseite bis zu 2000 m beträgt. Entlang der BAB 27 in Verbindung mit der Bahnlinie Verden – Bremen und der Landesstraße (L158) innerhalb des Siedlungsbandes Langwedel – Achim – Bremen ergibt sich ein Lärmband von mehreren Kilometern Breite, das die dortigen Feierabend- und Naherholungsgebiete schwerwiegend beeinträchtigt.

 

Überregionale Schienenverbindung

Bundesautobahn

Überregionale Straßenverbindung

Quellen, Methodik:

Fahrplanauskunft der Deutsche Bahn AG (http://reiseauskunft.bahn.de) Stand 12/2002

Marks et al. 1992, DIN 18005 Schallschutz im Städtebau

Verkehrsmengendaten 2000 (Landkreis Verden 2002, Niedersächsisches Landesamt für Straßenbau 2002)

Marks et al. 1992, DIN 18005 Schallschutz im Städtebau

Signatur in Textkarte: „Verlärmung an vielbefahrenen Straßen“, Seite 20

*)Die Streckenbelastung für die Bahnlinien im Personenverkehr im Kreisgebiet wurde anhand der Fahrplanauskunft im Internet ermittelt. Daten zur Streckenbelastung im Güterverkehr lagen nicht vor, so dass die tatsächliche Lärmbelastung höher liegt, als anhand des Personenverkehrs ermittelt wurde.

 

Tabelle 3.2.2‑25: Verlärmung an Straßen > 1000 DTV im Gebiet des Landkreis Verden (Fettdruck = schwerwiegende Beeinträchtigung)

Straße [8])

Abschnitt

DTV 2000 12)

Lm25 [9])

Verlärmung je Seite [m] 13)

A 1

Uphusen - Bremer Kreuz

92341

83

2000

A 1

Bremer Kreuz - Oyten

70955

82

2000

A 1

Oyten - Posthausen

67419

81,7

2000

A 1

Posthausen - Stuckenborstel

65712

81,6

2000

A 27

Achim Nord - Bremer Kreuz

59169

80,9

2000

A 27

Achim Ost - Achim Nord

57969

80,8

2000

A 27

Verden Nord - Achim Ost

45857

80

2000

A 27

Verden Ost - Verden Nord

38337

79

2000

A 27

Kreisgrenze - Verden

32431

78,5

2000

B 215

Verden - Verden Nord

19721

74

1600

B 215

Dörverden - Verden

10132

68,5

820

B 215

Barme - Dörverden

8007

67,6

750

B 215

Verden - Steinberg (K 31)

7491

67,5

730

B 215

Steinberg (K 31) - Kreisgrenze

4691

65,1

520

K 2

Fischerhude - Oyten

5764

66,2

530

K 27

Langwedel - Verden

4110

64,8

510

K 5/K 6/K 23

Achim Ost  - Posthausen

8550

68

780

K 9

Langwedel - BAB

6217

66,5

550

L 132

Ottersberg - Kreisgrenze

4556

65,1

520

L 154

Quelkhorn - Kreisgrenze

6279

66,5

650

L 154

Ottersberg - Quelkhorn

4920

65,4

550

L 155

A 1 - Dodenhof

11447

69,3

900

L 155

L 168 - A 1

5819

66,2

630

L 155

Dodenhof - Völkersen - Dauelsen

5049

65,5

550

L 156

Achim - Ost (A 27) - Achim

14653

70,5

1100

L 156

Achim - Thedinghausen (L 203)

10337

68,6

830

L 156

Bassen - Achim Ost (A 27)

5706

66

600

L 158

Achim - Kreisgrenze

11030

69

860

L 158

Dauelsen - Achim

8429

68

780

L 158

Verden (B 215) - Dauelsen (L155)

5938

66,3

640

L 160

Verden - Kreisgrenze

3729

64,3

480

L 167

Achim - Oyten

8144

67,8

750

L 168

Kreisgrenze - Bassen

13692

70

1000

L 168

Bassen - Ottersberg

7213

67,3

720

L 168

Kreisgrenze - Ottersberg

6193

66,4

650

L 171

Verden - Verden Ost (A 27)

9952

68,4

810

L 171

Verden Ost (A 27) - Kreisgrenze

5252

65,6

560

L 202

Einste - L 203

3750

64,3

480

L 203

Thedinghausen - L 156

7559

67,5

730

L 203

L 202 - Verden (B 215)

7506

67,5

730

L 203

Blender - L 156

3964

64,7

510

L 331

Kreisgrenze - Riede

8663

68,2

800

L 331

Riede - L 333

4897

65,2

530

L 331

L 333 - Emtinghausen

4396

65

510

L 333

L 331 - Kreisgrenze

6662

66,8

670

L 354

Emtinghausen - Thedinghausen

3755

64,3

480

 



[1] HOISL et al. 2000 : 145.

[2] Olfaktorisch = geruchlich.

[3] NLÖ 2001, Informd. Nieders. 21 (3)

[4] SAALFELD 2002 mündl. Auskunft.

[5] www.regis-online.de/german/gewis/ (Stand 14.12.2002)

[6] NOHL 1993:19

[7] Anlagen in Oyten, Bassen und Achim-Borstel weisen eine Gesamthöhe von 147 m auf. Zum Vergleich: die höchste Erhebung im Kreisgebiet, der Steinberg, ist 74m hoch.

[8] Quellen: Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen: Niedersächsisches Landesamt für Straßenbau (2002): Verkehrsmengenkarte, Karte i.M. 1:250.000; Kreisstraßen: LK Verden 1990/1995/2000, Manusskriptkarte i.M. 1:100.000 mit Zählstellen und DTV-Werten

[9] Quellen: MARKS et al (1992), DIN 18005 Schallschutz im Städtebau

 

 

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